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Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 19/0638 und bittet Herrn Hinrichs um nähere Erläuterungen. Herr Hinrichs erläutert, dass die grundsätzliche Thematik bereits im Ausschuss vorgestellt und nunmehr der konkrete Antrag des Ortsbürgervereins auf Ausweisung neuer Bauplätze gestellt wurde. Aufgrund der dörflichen Strukturen und örtlichen Gegebenheiten würde die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit dem Ziel einer Nachverdichtung in Form einer Hinterbebauung die Grundstruktur Tarbargs überformen. Die Verwaltung schlage vor, die bauliche Entwicklung an der Asteder Straße mit einer Satzung nach § 34 Baugesetzbuch Richtung Norden fortzuführen. Die Ausschussmitglieder sprechen sich für die Schaffung weiterer Bauplätze in Tarbarg aus. Im Weiteren wird kurz der demographische Wandel, dessen Auswirkungen auf Bestandsgebäude mit möglichen zu befürchtenden Leerständen und die Attraktivität des ländlichen Wohnens angesprochen.
Beschluss: Die Verwaltung wird mit der Aufstellung einer Satzung nach § 34 Absatz 4 BauGB für den Ortsteil Tarbarg beauftragt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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