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Auszug - Bauanträge und Bauvoranfragen  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Landwirtschaft
TOP: Ö 7
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 26.08.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
 
Wortprotokoll

Der Ausschussvorsitzende bittet Herrn Bulmahn um Vorstellung zweier Bauvorhaben in den Straßen „Woltersdamm“ und „Am Lerchenfeld“.

Herr Bulmahn führt zu einem Bauvorhaben im „Woltersdamm“ aus, dass die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden, jedoch die Verwaltung aufgrund der Gestaltung des Gebäudes das Erfordernis sah, das Bauvorhaben dem Bauausschuss vorzustellen. Geplant sei ein Vier-Familienhaus, das zur Schaffung der erforderlichen Stellplätze teilweise aufgeständert werden müsse; eine Tiefgarage sei geprüft worden, lasse sich jedoch aufgrund des Grundstückzuschnittes nicht umsetzen.

Von Seiten der Ausschussmitglieder wird die Gestaltung des Bauvorhabens kontrovers diskutiert. In der Diskussion wird Herr Tabery um eine Äußerung gebeten. Er betont, dass es keine gute oder schlechte Architektur gäbe, sondern lediglich eine integrierte oder kontrastierte Bebauung; umso mehr gestalterische Elemente in der umliegenden Bebauung zu finden seien, desto höher die Integration und umso harmonischer das Gesamtbild. Hier müsse entschieden werden, ob eine Integration oder ein Kontrast gewollt sei.

Sodann sprechen sich die Ausschussmitglieder bei vier Gegenstimmen und einer Enthaltung für die gezeigte grundsätzliche Gestaltung des Bauvorhabens aus. Herr Bulmahn wird alternativ eine Putz-Außengestaltung zur optischen Auflockerung der Fassade prüfen und der Verwaltung zur Entscheidung vorlegen.

 

Herr Bulmahn präsentiert anhand einiger Ansichten das Bauvorhaben „Am Lerchenfeld“ und stellt die Festsetzungen des Bebauungsplanes vor. Der rechtskräftige Bebauungsplan weise in dem Bereich eine maximale Traufhöhe von 3,50 Meter und eine maximale Gebäudehöhe von 10,50 Meter aus. Im übrigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes werde diese einschränkende Festsetzung nicht vorgegeben. Das beabsichtigte Bauvorhaben in zweigeschossiger Bauweise entspreche zwar nicht der Trauf- und Gebäudehöhe (Überschreitung von ca. 1,20 Meter bzw. 2,0 Meter), füge sich aber seiner Meinung nach dennoch in das Quartier im Übergangsbereich von einer massiveren Bebauung (evangelisches Altenzentrum) und dem Einfamilienhausgebiet Am Lerchenfeld/Melmenkamp ein.

Die Ausschussmitglieder sprechen sich bei vier Enthaltungen einstimmig im Sinne einer verdichteten Bauweise für das Bauvorhaben aus. Die Verwaltung wird beauftragt, sich für eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes positiv gegenüber dem Landkreis zu positionieren.