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Ausschussvorsitzender Neumann verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 19/0643. Herr Krieger erläutert die Beschlussvorlage und gibt ergänzend hierzu nachfolgende Hinweise: Teilweise sei die Höhe der benötigten Mittel bei Erstellung der Vorlage noch nicht abschließend geklärt gewesen. Diese seien in der Beschlussvorlage gelb hinterlegt. Hinsichtlich des eingeplanten Rüstwagens teilt Herr Krieger mit, dass das Ausschreibungsverfahren laufe und die Vergabe anstehe. Hier hätten sich zwischenzeitlich im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens folgende Änderungen im Vergleich zu der Beschlussvorlage ergeben: Im Jahr 2020 seien für den Rüstwagen Mittel in Höhe von 110.000 € (statt bisher 100.000 €) einzuplanen. Im Gegenzug seien im Jahr 2021 lediglich 260.000 € (statt bisher 275.000 €) für den Aufbau erforderlich. Herr Krieger bittet, diese Änderungen entsprechend zu übernehmen. Insgesamt seien mithin Mittel in Höhe von gut 530.000 € (ohne konsumtive Beladung) für den Rüstwagen eingeplant. Bei dem Rüstwagen handele es sich um den sogenannten „Werkzeugkasten“ der Feuerwehr. Bei der Beladung seien alle erforderlichen Geräte enthalten. Dies sei auch aufgrund des Austauschs der teils 30 Jahre alten vorhandenen Beladung erforderlich. Hinsichtlich der Unterhaltung der Löschwasserstellen berichtet Herr Krieger, dass bei der letzten Löschteichschau festgestellt worden sei, dass Handlungsbedarf bestehe. Da Personal und Mittel für die Löschteichunterhaltung fehlten, sei in diesem Bereich in den letzten Jahren wenig passiert. Bei der letzten Löschteichschau sei auch die Notwendigkeit einzelner Löschteiche hinterfragt und geprüft worden, ob eine alternative Löschwasserstelle in der Nähe vorhanden sei. So seien bei einigen Löschteichen Hydranten in der Nähe vorhanden, bei einigen sei es teilweise auch wirtschaftlicher einen Hydranten zu setzen. Wolle man die Löschteiche sukzessiv aufgegeben und entsprechend zurückbauen, seien hierfür entsprechende Mittel in Höhe von 4.000 bis 5.000 € je Löschteich einzuplanen. Weiter sei zu beachten, dass ein nicht unerheblicher personeller Zeitauswand entstehe, da entsprechende Abstimmungsgespräche und Angebotseinholungen etc. erfolgen müssten. Er würde daher vorschlagen, ab 2020 Mittel in Höhe von insgesamt 10.000 € p. a. für die Unterhaltung der Löschwasserstellen einzuplanen. Zusätzlich sei festgestellt worden, dass zwingend je ein neuer Löschbrunnen in Linswege und in Halsbek erforderlich sei, um die Löschwasserversorgung sicherzustellen. Weiter könne ein Löschbrunnen in diesem Jahr nicht hergestellt werden, da die investiven Mittel für einen anderen Löschbrunnen vorrangig eingesetzt worden seien. Somit seien im nächsten Jahr insgesamt Mittel für die Errichtung von drei Löschbrunnen einzuplanen. Zuzüglich eventuell zu errichtender Hydranten seien investive Mittel für die Löschwasserstellen in Höhe von 30.000 € (statt bisher 5.000 €) erforderlich. Die bisher eingeplanten Mittel in Höhe von 6.000 € für die Beschaffung einer gemeinsamen Drohne über den Landkreis würden entfallen, da nicht alle Gemeinden die erforderlichen Mittel hierfür im nächsten Jahr hätten einplanen können. Seitens der Verwaltung würde man die Beschaffung der Drohne befürworten. Man müsse jedoch zunächst weiterhin auf die Drohne des Landkreises Cloppenburg zurückgreifen. Die Beschaffung der Drohne in 2021 werde man jedoch anstreben. Stadtbrandmeister Siehlmann ergänzt auf Nachfrage von Ratsherrn Rösner, dass die Kosten für die Anforderung der Drohne aus Cloppenburg nicht bekannt seien, da der Auftrag durch den Landkreis Ammerland erfolge. Der Landkreis Ammerland plane als Übergangslösung den Abschluss eines Kooperationsvertrages. Ratsherr Ahrenholtz weist darauf hin, dass die Jäger in Ocholt auch eine Drohne nutzen und erkundigt sich, inwieweit man auf die bestehenden Drohnen zurückgreifen kann. Stadtbrandmeister Siehlmann merkt hierzu an, dass man Einsatzstellen der Feuerwehr und Polizei nicht ohne spezielle Ausbildung der Drohnenführer überfliegen dürfe. Diese Qualifikation würden die Jäger etc. in der Regel nicht besitzen. Auch seien zum Teil spezielle Genehmigungen für sensible Bereiche, wie zum Beispiel das Krankenhaus, erforderlich. Daher sei dies keine Alternative zu der Drohne aus Cloppenburg, zumal diese direkt auf die Bedürfnisse der Feuerwehr (Wärmebildkamera, Datenübertragung an den ELW) ausgestattet sei. Herr Krieger ergänzt auf Nachfrage von Ratsherrn Rösner, dass die Anschaffungskosten der geplanten Drohne in Höhe von 25.000 € nicht anhand der Anzahl der Gemeinden, sondern anhand der Anzahl der Feuerwehreinheiten aufgeschlüsselt würden. Ratsherr Rösner regt daher an, den Kostenschlüssel für die Aufteilung im Allgemeinen im Bereich der Feuerwehr auf die Gemeinden nochmals zu diskutieren. So könne man die Kosten zum Beispiel auch anhand der Bevölkerungsgröße aufteilen. Herr Krieger merkt an, dass er den Vorschlag auf der Feuerwehrsachbearbeiter-Besprechung anbringe und dies ggfls. auf Ebene der Hauptverwaltungsbeamten diskutiert werden müsse. Ratsherr Urban erkundigt sich, ob es Erkenntnisse bezüglich der Löschwasserbrunnen gibt, dass eine Grundwassersenkung aufgrund des Klimawandels zu Problemen führen könnte. Stadtbrandmeister Siehlmann gibt hierzu an, dass es in Westerstede bisher keine Probleme gebe, da die Brunnen relativ tief seien. In anderen Gemeinden sei dies nicht der Fall, wo es dann auch bereits in Trockenperioden zu Problemen mit der Löschwasserversorgung gekommen sei. Herr Krieger ergänzt, dass insgesamt viel in die Sicherheit investiert werde. Dies sei sehr kostenintensiv. Weiter spricht er seinen Dank an die Feuerwehr aus, dass im Rahmen der Geräteschau die Anträge mit Bedacht gestellt worden seien, so dass hier die eingeplanten Mittel ausreichen und der Ansatz der investiven Mittel sogar gesenkt werden konnte. Ratsherr Neumann merkt an, dass die wenigen Anträge bei der Geräteschau auch auf die vielen Investitionen in den vergangenen Jahren zurückzuführen seien und man die Feuerwehren, auch im Vergleich zu den Nachbargemeinden, gut aufgestellt habe.
Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
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