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Auszug - RHODO 2018 - gewerbliche Standgelder  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus, Märkte und Mobilität
TOP: Ö 14
Gremium: Wirtschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 07.03.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:35 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
17/0068 RHODO 2018 - Gewerbliche Standgelder
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Immobilien, Wirtschaftsförderung und Marketing Bearbeiter/-in: Klaproth, Karin
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Nappe bezieht sich auf die Beschlussvorlage und erläutert die geringfügige Anhebung der Standgelder. Im Vergleich zu Ausstellungen wie Landtage Nord oder die Ausstellung in Tarmstedt seien die RHODO-Standgelder im Freigelände zwar höher, aber die Wertigkeit des Freigeländes der RHODO sei nicht mit denen der genannten Ausstellungen vergleichbar, weil hier die gewerblichen Stände in die Pflanzenausstellung integriert seien. Das beabsichtigte Standgeld liege aber bei rd. 50% der Standgelder im Hallenbereich der Vergleichsausstellungen, insoweit halte er diese Preiserhöhung für vertretbar.

Herr Leffers ergänzt die Möglichkeit einer Ermäßigung für Westersteder Unternehmen, für Aussteller mit Gemeinnützigkeit oder sehr großen Ausstellungsflächen.

Auf Nachfrage von Herrn Betten wird erläutert, dass das beabsichtigte Standgeld von 33,00 €/m² für die gesamte Ausstellungszeit gelte und nicht pro Tag. Daraufhin spricht Herr Betten sich für eine höhere Festsetzung aus.

Der Ausschussvorsitzende bittet sodann um Abstimmung über die Beschlussvorlage.

 


Beschluss:

Die Standmieten für die gewerbliche Ausstellung anlässlich der RHODO 2018 werden wie folgt festgesetzt:

 

Freigelände:

-          33,00 €/m² netto bei einer Mindestmiete von 297,00 € netto zzgl. der Kosten für über die Stadt bezogene Zelte/Ausstattung.

 

Die Ausstellungsleitung wird ermächtigt,

- für Westersteder Unternehmen, die im Freigelände in einem besonderen Bereich die Ausstellung eigenständig gestalten oder Gemeinschaftsstände besetzen,

- für Ausstellungsstände im Freigelände mit einer Größe von über 100 m² und

- für Stände von gemeinnützig wirkenden Einrichtungen

einen Nachlass von bis zu 25 % auf die Flächenpreise zu gewähren.
 

 


Abstimmungsergebnis:

12 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme, 0 Enthaltungen