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Der Ausschussvorsitzende bittet nach kurzer Erläuterung des Abrechnungsverfahrens mit den Baumschulen durch Herrn Nappe um Abstimmung.
Beschluss: Die finanzielle Beteiligung der Baumschulen an der Umsetzung der RHODO 2018 wird wie folgt festgelegt (Nettowerte):
1) Freigelände: Für die Bepflanzung des Freigeländes mit Ausnahme der Sponsorengärten erhalten die Baumschulen eine Entschädigung in Höhe von 20,00 €/m². Baumschulen, die lediglich Pflanzen zur Verfügung stellen, erhalten eine Entschädigung in Höhe von 10,00 €/m² Beetfläche. Für die Ausstellung/Lieferung von größeren Solitärpflanzen ist eine pauschale Entschädigung entsprechend der Art und Größe bzw. des logistischen Aufwandes zu vereinbaren.
2) Pflanzenhalle: Für die Ausstellung in den RHODO-Zelten zahlen die Baumschulen an die Stadt Westerstede ein nach der Höhe der Besucherzahlen wie folgt gestaffeltes Standgeld: - bei über 100.000 Besuchern wird von einer Kostenbeteiligung abgesehen - 90.001 bis 100.000 Besucher - 5,00 €/m² - 80.001 bis 90.000 Besucher - 10,00 €/m² - 70.001 bis 80.000 Besucher - 15,00 €/m² - 60.001 bis 70.000 Besucher - 20,00 €/m² - 50.000 bis 60.000 Besucher - 25,00 €/m²
Bei einer Besucherzahl unter 50.000 sind die tatsächlichen Kosten für die Bereitstellung der RHODO-Halle abzurechnen und auf die beteiligten Baumschulbetriebe umzulegen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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