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Auf Bitte des Ausschussvorsitzenden erläutert Ratsherr Rowold die gesetzliche Forderung der Barrierefreiheit von Haltestellen. Er weist darauf hin, dass mit Erstellung des Nahverkehrsplanes 5 auch Ausnahmen zur geforderten vollumfänglichen Barrierefreiheit von Haltestellen geregelt würden. Es sei jedoch davon auszugehen, dass die Haltestellen der Bedienungsebenen 1 nicht mit Ausnahmen versehen würden. Aufgrund der bestehenden Fördermöglichkeiten in den nächsten Jahren vom Land und vom ZVBN in Höhe von insgesamt bis zu 87 % der Kosten sei über die Vorgehensweise zu beraten. Der ZVBN fördere zudem schon die Planungskosten, weshalb er vorschlage, die Haltestellen ZOB und Bahnhof Ocholt als vorrangig zu berücksichtigende Haltestellen der Bedienungsebene 1 für den barrierefreien Ausbau anzugehen. Der Ausschussvorsitzende erteilt der Verwaltung das Wort. Herr Nappe erläutert ergänzend die in der Beschlussvorlage angegebenen finanziellen Aufwendungen. Hintergrund für die angegebenen Aufwendungen sei eine ggf. bei Baubeginn vor 2019 zu buchende vorzeitige Auflösung von Abschreibungen, die regulär noch bis 2019 bzw. 2020 fortgeschrieben würden. Die Abschreibungen würden sich auf die Gestaltung der Außenanlage beim ZOB Westerstede sowie auf den Bahnhofsvorplatz in Ocholt beziehen. Herr Hinrichs erläutert den aktuellen Stand von Baumaßnahmen an Haltestellen. So werde das Land die Kosten für die Haltestellen bei der Telekom und in Hollriede übernehmen; hier bestehe aber noch weiterer Abstimmungsbedarf. Die Haltestelle Lindenallee werde in diesem Jahr erneuert. Es gebe in Westerstede insgesamt rd. 120 Haltestellen, teilweise im Abstand von nur 300-400m. Ein barrierefreier Ausbau aller Haltestellen im gesetzlich fixierten Zeitrahmen sei fraglich, was für eine Vorbehandlung des Themas über den zu erstellenden Nahverkehrsplan spreche. Die Haltestellen der Bedienungsebene 1, wie Haltestellen ZOB und Bahnhof Ocholt, seien nicht in Frage zu stellen, so dass hier die Verwaltung entsprechend beauftragt werden sollte. Die anderen Haltestellen wie auch die Prioritätenliste sollten nach der Fertigstellung des Nahverkehrsplanes näher betrachtet werden, da dieser mit hoher Wahrscheinlichkeit auch eine Ausnahmeregelung definieren werde. Ratsherr Oeltjen schlägt das Erstellen einer Prioritätenliste unter Berücksichtigung der Ein- und Aussteigerzahlen getrennt nach Bundes-, Landes- und Kreisstraßen vor. Ratsherr Rowold geht davon aus, dass die Haltestellen der Bedienungsebene 1 und 2 maßgeblich für den barrierefreien Ausbau seien. Er biete hier bei Fragen seine Unterstützung an. In einer anschließenden Aussprache wird über die Zuständigkeit hinsichtlich des barrierefreien Ausbaus von Haltestellen beraten, ob dieses im Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Märkte und Mobilität oder im Ausschuss für Straßen und Wege zu beraten sei. Übereinstimmend ist festzuhalten, dass diesbezüglich beide Ausschüsse zuständig sein können und es letztendlich Entscheidung der Verwaltung sei, in welchen Ausschuss die Beratung gegeben werde. Der Ausschussvorsitzende bittet abschließend um Abstimmung über den Antrag.
Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen zum Umbau und zur Neugestaltung des ZOBs (Zentraler Omnibusbahnhof) Westerstede und der Haltestelle am Ocholter Bahnhof zu barrierefreien ÖPNV-Haltestellen aufzunehmen. Für alle weiteren nicht barrierefreien Haltestellen soll eine Prioritätenliste entsprechend der Regelungen im Nahverkehrsplan 5 erarbeitet werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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