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Auszug - Satzung der Stadt Westerstede über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindertagesstättenplätzen   

 
 
Sitzung des Ausschusses für Familien, Jugend, Senioren, Soziales und Ehrenamt
TOP: Ö 7
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 17.02.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:57 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
20/0768 Satzung der Stadt Westerstede über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindertagesstättenplätzen
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Bildung und Leben Bearbeiter/-in: Pottek, Karen
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Pottek stellt die im Arbeitskreis Kindertagesstätten ausgearbeiteten Entwürfe bezüglich der Elterngebühren vor.

Ratsfrau Ackermann erläutert, dass sich der Arbeitskreis ausführlich mit der Thematik der Elterngebühren auseinandergesetzt habe. Das Ziel sei es, die Elterngebühren sozialverträglich zu staffeln. Ratsherr Park habe einen zusätzlichen Entwurf ausgearbeitet.

Dieser Entwurf  wurde von Ratsherrn Park vorgestellt.

Ratsherr Park schlägt vor, den Beschluss wie folgt zu ändern:

„Der anliegende Satzungsentwurf wird unter Berücksichtigung des Alternativvorschlags mit den Anlagen 3a und 4a zum 01.08.2020 beschlossen.

Ratsfrau Finke entspricht der erforderlichen Anpassung und erklärt, dass die Fraktion sich dem Alternativvorschlag anschließe. Weiter bedankt sich Ratsfrau Finke für die ausführliche Ausführung.

Auf Nachfrage von Ratsherrn Kurt erklärt Frau Pottek, dass weiterhin die Kinderfreibeträge nach § 8 III der Satzung der Stadt Westerstede über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindertagesstättenplätzen gewährt werden.

Ratsfrau Welter teilt mit, dass der erste Vorschlag bezüglich der Gebühren bereits ausgewogen sei. Der Alternativvorschlag von Ratsherrn Park beinhalte ein noch ausgewogeneres Verhältnis  zwischen den einzelnen Stufen.

Ratsherr Harms merkt an, dass eine Evaluierung der Gebühren nach einem und zwei Jahren erfolgen sollte.

 
 

 


Beschlussvorschlag für den Rat:

Der anliegende Satzungsentwurf wird unter Berücksichtigung des Alternativvorschlages mit den Anlagen 3 und 4 zum 01.08.2020 beschlossen. Ferner soll die Satzung in einem und in zwei Jahre evaluiert werden.

 


Abstimmungsergebnis:


1 Nein-Stimme, Rest Ja-Stimmen