Bürgerinformationssystem
Bezugnehmend auf die Beschlussvorlage Nr. 16/0002 bittet die Ausschussvorsitzende den Kämmerer um eine kurze Darstellung des Sachverhaltes.
Sodann informiert Kämmerer Busch, dass der Europäische Gerichtshof die deutsche Gestaltung des Umsatzsteuerrechts für rechtswidrig erklärt habe. Aufgrund dessen sei das Umsatzsteuergesetz angepasst worden, wodurch sich künftig grundlegende Änderungen für die Umsatzbesteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts ergeben. Alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts stehen nunmehr vor der Aufgabe zu prüfen, ob und wo sich durch diese Neuregelungen Änderungen in der Umsatzbesteuerung ergeben. Jede Leistungserbringung seitens der Stadt sei zu hinterfragen. Der Gesetzgeber habe jedoch mit § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG eine langfristige Übergangsregelung eingeräumt, um einen geordneten Wechsel in das neue Besteuerungssystem zu ermöglichen. Diese Übergangsregelung möchte die Stadt nutzen, um alle Bereiche einer genauen Analyse unterziehen zu können.
Da sich keine weiteren Fragen hinsichtlich der Thematik ergeben folgt die Abstimmung.
Beschluss:
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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