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Auszug - Einführung des § 2 b UStG; Wahrnehmung des Optionsrechts  

 
 
Sitzung des Haushaltsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Haushaltsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 21.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:25 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
16/0002 Einführung des § 2 b UStG; Wahrnehmung des Optionsrechts
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Finanzen Bearbeiter/-in: Busch, Rico
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Bezugnehmend auf die Beschlussvorlage Nr. 16/0002 bittet die Ausschussvorsitzende den Kämmerer um eine kurze Darstellung des Sachverhaltes.

 

Sodann informiert Kämmerer Busch, dass der Europäische Gerichtshof die deutsche Gestaltung des Umsatzsteuerrechts für rechtswidrig erklärt habe. Aufgrund dessen sei das Umsatzsteuergesetz angepasst worden, wodurch sich künftig grundlegende Änderungen für die Umsatzbesteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts ergeben. Alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts stehen nunmehr vor der Aufgabe zu prüfen, ob und wo sich durch diese Neuregelungen Änderungen in der Umsatzbesteuerung ergeben. Jede Leistungserbringung seitens der Stadt sei zu hinterfragen. Der Gesetzgeber habe jedoch mit § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG eine langfristige Übergangsregelung eingeräumt, um einen geordneten Wechsel in das neue Besteuerungssystem zu ermöglichen. Diese Übergangsregelung möchte die Stadt nutzen, um alle Bereiche einer genauen Analyse unterziehen zu können.

 

Da sich keine weiteren Fragen hinsichtlich der Thematik ergeben folgt die Abstimmung.

 

 


Beschluss:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, das Optionsrecht gemäß § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG gegenüber dem Finanzamt zu erklären.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig