Bürgerinformationssystem
Kämmerer Busch informiert, dass im 1. Quartal 2020 die Prüfungen der Jahresabschlüsse 2017 und 2018 durch das Rechnungsprüfungsamt erfolgt seien. In der Vergangenheit habe es hinsichtlich der Darstellung des Stiftungsvermögens eine Prüfungsfeststellung gegeben, da man hierüber keine Einigung erzielen konnte. Inzwischen seien die Vorgaben des Gesetzgebers hinsichtlich der Darstellung der rechtlich unselbstständigen Stiftungen jedoch konkretisiert worden. Aufgrund dessen konnte nun diesbezüglich ein Konsens hergestellt werden, so dass es ab dem Jahresabschluss 2018 keine Prüfungsfeststellungen mehr gebe. Hinsichtlich des haushaltswirtschaftlichen Umgangs mit der Pandemie berichtet er weiterhin, dass man zunächst Ruhe bewahren und die weitere Haushaltsentwicklungen abwarten sollte. Haushaltswirtschaftliche Anpassungen seien bis zum Sommer nicht nötig. Es werde daher vorgeschlagen, dass die Verwaltung dem Stadtrat vor Beginn der Sommerferien einen Bericht über die Haushaltsentwicklung des 1. Halbjahres 2020 zur Verfügung stellen und gleichzeitig eine Prognose für das 2. Halbjahr 2020 abgeben werde. Bis dato läge auch die Steuerschätzung des Bundes aus dem Mai vor und könnte in den Bericht einfließen. Aus den dann vorliegenden Erkenntnissen könnten Rückschlüsse für das weitere Vorgehen gezogen und hierüber dann im 3. Quartal 2020 beraten werden. Er weist darauf hin, dass das voraussichtliche Ergebnis zwar schlechter als geplant ausfallen werde, der Haushaltsausgleich aber gewährleistet sei. Aufgrund der guten Jahresergebnisse der letzten Jahre stehen mit Stand 31.12.2018 Überschussrücklagen in Höhe von rd. 22,2 Mio. € zur Verfügung, so dass man sich in einer relativ entspannten Lage befände.
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