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Auszug - Antrag der CDU-Stadtratsfraktion auf Aussetzung der vorgeschlagenen Krippensatzung bis 2022  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Familien, Jugend, Senioren, Soziales und Ehrenamt
TOP: Ö 7
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 19.05.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:33 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Gymnasiums
Ort: Gartenstr. 16, 26655 Westerstede
20/0823 Satzung der Stadt Westerstede über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindertagesstättenplätzen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
20/0768
Federführend:Amt für Bildung und Leben Bearbeiter/-in: Pottek, Karen
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ratsfrau Ackermann stellt den Antrag der CDU-Stadtratsfraktion vor. Hierbei geht sie auf die Bildung und das Verfahren innerhalb des Arbeitskreises „Kitagebühren“ ein. Wenn wieder Normalität einkehre, könne über eine Gebührenerhöhung nachgedacht werden.

Der Ausschussvorsitzende Kroon gibt seinen Vorsitz an die stellvertretende Ausschussvorsitzende, Ratsfrau Schmidt ab. Sodann stellt er den Änderungsantrag der SPD, UWG, FDP und Grüne vor. Es seien nun neun Stufen geplant, um die Gebührenerhöhung für die besser verdienenden Eltern erträglich zu gestalten, und es gäbe nur für wenige Eltern eine einschneidende Änderung bei den zu entrichtenden Kitagebühren. Zudem merkt er an, dass Netto-Beträge verwendet werden sollten, da dieses für die Berechnung einfacher wäre. Bei der Berechnung dürfe nicht vergessen werden, dass Kinderfreibeträge abzuziehen seien.

Anschließend erteilt die stellvertretende Ausschussvorsitzende Schmidt Ratsherrn Kroon den Ausschussvorsitz zurück.

Frau Pottek stellt die konkreten Zahlen und Stufen, die Hintergründe zum Vorschlag des Arbeitskreises Kitagebühren sowie die neun Stufen zum Änderungsantrag anhand der anliegenden PowerPoint Präsentation dar. Dabei geht sie auf die Bildung und Zusammensetzung des Arbeitskreises sowie den genauen Ablauf innerhalb des Arbeitskreises ein. In dieser Runde hätten Elternvertreter, die Vertreterin der Kita-Leitungen sowie die Vertreter aller Fraktionen auf Augenhöhe und mit gleichem Stimmrecht zusammen das vorgeschlagene Ergebnis mit dem Ziel einer gerechteren Gebührenberechnung erarbeitet. Der Wandel von Brutto- zu Netto-Beträgen wird von ihr genauer erläutert und eine allgemeine Berechnung dargestellt. Entscheidend sei dabei vor allem, dass abweichend von der bisherigen Regelung die Einkünfte des Vorjahres, wenn die Familiensituation mit den einhergehenden Mindereinkünften bereits bestünde, zähle und nicht wie jetzt, das Vorvorjahr zu berücksichtigen sei, wenn das Kind noch gar nicht geboren sei. Bei der Berechnung werden die Argumente der Bürger berücksichtigt, dass bei Selbständigen selbstverständlich Sozialversicherungsbeiträge z.B. von ihrem Netto-Betrag abgezogen würden. Von Seiten des Arbeitskreises sei ein Zuschuss für die Krippengebühren ursprünglich bis zur Stufe 6 und beim Änderungsantrag bis zur Stufe 8 vorgesehen. Außerdem gelte die Geschwisterermäßigung weiterhin und eine generelle Bezuschussung erfolge zudem über das Umschwenken von der linearen Gebührenberechnung auf die stundenweise Abrechnung ab der 6,5 Betreuungsstunde.

Frau Pottek weist darauf hin, dass die Betreuung der Kita Jahnallee gesondert zu betrachten sei, da es dort ein flexibles 9-Stunden Modell und keine Schließzeiten innerhalb der Ferien gäbe. Die Härtefallregelung solle zudem sicher stellen, dass in derartigen Situationen wie jetzt in der Corona-Krise, die aktuellen Mindereinkünfte in den Familien auch berücksichtigt werden können und dadurch dann die Gebühren niedriger ausfallen würden, als in der vorherigen Einkommenssituation. Damit könnte auch auf derartige Einkommenseinbußen gezielt reagiert werden.

Auf Nachfrage von Ratsherrn Park erläutert Frau Hinrichs, dass man auch mit dem veränderten 9-Stufen Modell weiterhin mit Mehreinnahmen rechnen könne, wenn auch weniger als im Arbeitskreis kalkuliert. Konkrete Zahlen könne sie noch nicht nennen. Ratsherr Park merkt zudem an, dass nicht die gesamte Satzung sondern lediglich die Gebührenerhöhung auszusetzen sei. Die Aussetzung werde bis 2022 angestrebt, da Experten des BDI ab 2022 mit einer entspannteren Lage bzgl. der Pandemie rechnen.

Dies unterstützt Ratsfrau Beeken, denn eine Gebührenänderung sei grundsätzlich gut, aber nicht in der aktuellen Lage, da die Bürger bereits einige Einbußen hinnähmen. Weiterhin sollte das Defizit eingedämmt werden, konkrete Mehreinnahmen hierzu seien aber noch unklar.

Der Elternvertreter, Herr Harms, gibt zu bedenken, dass es in Oldenburg wesentlich geringere Beiträge gäbe als in Westerstede. Die Eltern würden den Antrag der CDU unterstützen, da die geplante Gebührenerhöhung zu hoch sei. Auch die Interessen der Eltern sollten beachtet werden. Eine schrittweise Änderung sei wünschenswert, sodass eine Umstellung von Brutto- zu Netto-Beträgen als erster Schritt wünschenswert sei. Die Arbeit der Verwaltung bzgl. der neuen Berechnung solle dennoch geschätzt werden.

Ratsherr Harms bedankt sich für den ausführlichen Beitrag zum 9-Stufen Modell. Er weist darauf hin, dass innerhalb des Arbeitskreises sowohl die Interessen der Eltern als auch der Stadt eine Rolle spielten. Seiner Meinung nach sei die Härtefallklausel eine gute Regelung, da nicht alle Eltern von Folgen der Corona-Krise betroffen seien. Zudem sei in dem Änderungsantrag auf die Wünsche der Eltern eingegangen worden, da eine Entzerrung der einzelnen Stufen stattfinde und zwei weitere Stufen entstünden. Einen Vergleich mit anderen Kommunen halte er nicht für gut, da keine konkreten Informationen über die Leistungen der anderen Kommunen vorlägen. Auf den Wegfall des Betreuungsangebotes durch die Corona-Pandemie habe man in dem vorherigen Beschluss zum Verzicht auf die Kitagebühren ja schon angemessen reagiert.

Ratsfrau Schmidt unterstützt dieses und weist darauf hin, dass die Betreuung in Westerstede umfangreicher als die durchschnittliche Betreuung in Deutschland sei. In den vergangenen Jahren sei das Betreuungsangebot immer ausgeweitet worden, um den Familien die Möglichkeit zu geben, Beruf und Familie zu vereinbaren. Die Schaffung dieser Betreuungsmöglichkeiten verursache aber auch Kosten. Weiterhin verweist sie auf die Härtefallregelung während der aktuellen Situation.

Ratsfrau Welter unterstützt ebenfalls den Änderungsantrag, da die geplanten Gebühren den Eltern durchaus zumutbar seien, wenn ihr Einkommen tatsächlich so hoch ist. Sie gibt zu verstehen, dass die Satzung für Kitagebühren unabhängig von der aktuellen Pandemie sei. Mit der neuen Satzung würden die Stufen anders verteilt werden, sodass nicht die Hälfte der Eltern zu der höchsten Stufe gehöre.

Ratsfrau Demirbilek verdeutlicht, dass sie in der letzten Sitzung bereits gegen die Gebührenerhöhung gewesen sei und diese Ansicht auch weiterhin vertrete. Ihrer Meinung nach solle Westerstede weiterhin familienfreundlich bleiben. Sie fände es gut, dass sich einige Eltern heute zu Wort gemeldet hätten.

Ratsherr Schmidt-Berg gibt zu verstehen, dass es eine Änderung für alle Stufen gäbe, nicht nur für die oberen. Er appelliert an alle Ausschussmitglieder eine Gebührenerhöhung zu verschieben, da die Eltern viele weitere Sorgen und Ängste hätten.

Sodann erfolgt auf Antrag der CDU durch Ratsherrn Park eine Sitzungsunterbrechung von 5 Minuten.

Danach gibt Ratsherr Park abschließend noch einmal zu verstehen, dass die CDU bei ihrem Antrag bleibe und sie die Familien entlasten wolle.

Über den Änderungsvorschlag der SPD, UWG, FDP und Grüne wird sodann abgestimmt.

Der Beschlussvorschlag wird folglich geändert.

 


Beschlussvorschlag an den Rat:

Die im „Arbeitskreis Kitagebühren“ erarbeitete und im Ausschuss für Familien, Jugend, Senioren, Soziales und Ehrenamt am 17.02.2020 sowie vom Verwaltungsaus­schuss am 10.03.2020 beratene Satzung der Stadt Westerstede über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindertagesstättenplätzen wird mit Wirkung vom 01.08.2020 mit der vorgeschlagenen Änderung zur Härtefallregelung in § 8 Absatz 7 sowie der Erweiterung um die Einkommensstufen 8 und 9 inklusive der damit verbundenen Verschiebung der Höchstgebühren auf Stufe 9 entsprechend der Anlage beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:


7-Ja-Stimmen

6-Nein-Stimmen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Neue Gebührensatzung - Hintergrundinfos (732 KB)      
Anlage 5 2 Alternativen im Vergleich (9 KB)      
Anlage 6 3 Berechnung mit 9 Einkommensstufen (19 KB)      
Anlage 3 4 Beitragsübersicht 2020_21 - Anlage 3 (9 KB)      
Anlage 4 5 Beitragsübersicht 2020_21 - Anlage 3 Jahnallee (9 KB)      
Anlage 2 6 Beitragsübersicht 2020_21 - Anlage 4 (8 KB)