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Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 17/0315-03 und bittet Frau Schraad um nähere Erläuterungen. Frau Schraad stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation den Anlass der Planung, die Planungsrahmenbedingungen sowie die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen vor. Es sei eine Stellungnahme eines Bürgers zur ordnungsgemäßen Oberflächenentwässerung des nördlichen Grundstückes eingegangen. Es wird vorgeschlagen, die Oberflächenentwässerung der einzelnen Grundstücke jeweils bauseits zu regeln. So hätten die jeweiligen Bauherren im Zulassungsverfahren eine Regenrückhaltung nachzuweisen, die die zusätzlich zum bisherigen Bestand versiegelte Fläche aufnehmen könne. Für das vom Bürger angesprochene Grundstück läge ein entsprechendes Gutachten bereits vor. Die Ammerländer Wasseracht habe ebenfalls auf den vorgenannten Sachverhalt hingewiesen. Den Anregungen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Bereiche ohne Zufahrten sowie Aufstellbereiche für Mülleimer festzusetzen, werde nicht gefolgt. Das Grundstück befinde sich innerhalb der straßenrechtlichen Ortsdurchfahrt, innerhalb der die Anlegung von Zufahrten allgemein zulässig sei. Weiterhin seien nach dem Konzept des Investors lediglich zwei Zufahrten geplant Die Mülleimer seien wie üblich an der Straße aufzustellen. Hier habe der Landkreis Ammerland als untere Abfallbehörde keine Bedenken geäußert.
Beschlussvorschlag an den Rat: Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und der Bebauungsplan Nr. 124, Ocholt, Teilbereich Westersteder Straße (Nachverdichtung) - wird aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB sowie der §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung nebst Begründung als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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