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Vorlage - 17/0315  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 124, Ocholt, Teilbereich Westersteder Straße (Nachverdichtung) - Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
02.12.2019 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Landwirtschaft ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 124, Ocholt, Teilbereich Westerstede Straße (Nachverdichtung) – im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 BauGB wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

 

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Sachverhalt:

Mit anliegendem Schreiben beantragt die Architektin Thieben, Rhauderfehn, für die Volksbank Immobilien GmbH, Rhauderfehn, die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 -  Ocholt, Westersteder Straße, mit dem Ziel, die überbaubare Grundstücksfläche zu vergrößern.

Der entsprechende Bebauungsplan wurde im Jahre 1980 beschlossen und weist einen zentralen großzügigen Bauteppich auf, wobei die nicht überbaubaren Grundstücksflächen ebenfalls großzügig zu den Grenzen im Norden, Süden und Westen bemessen sind; siehe untenstehenden Auszug aus dem Bebauungsplan.

Im Jahre 2001 wurde der südlich angrenzende Bereich, für den ebenfalls der Bebauungsplan Nr. 40 galt, durch die erste Änderung überplant und dadurch eine Nachverdichtung ermöglicht; siehe zweiten Auszug aus dem Bebauungsplan.

Weiterhin wurde im Jahr 2003 ein Aufstellungsbeschluss zur Änderung des vorgenannten Bebauungsplanes mit dem Ziel der Verschmelzung der geteilten Bauteppiche beschlossen. Hintergrund war die Zusammenlegung und Neuvermessung mehrerer Grundstücke im südlichen Bereich, die dann nicht mehr der angedachten Nachverdichtung der ersten Änderung des Bebauungsplanes entsprach. Aufgrund des Aufstellungsbeschlusses wurden Befreiungen vom Bebauungsplan erteilt. Die Verwaltung steht dem Landkreis Ammerland im Wort, dass das Planverfahren zu gegebener Zeit durchgeführt wird.

 

Nunmehr möchte die Antragstellerin in Form einer verdichteten Wohnbebauung mehrere Doppel- bzw. Reihen- und Einzelhäuser in eingeschossiger Bauweise mit teils 4 Wohneinheiten (insgesamt 22 Wohneinheiten) auf dem Grundstück errichten. Hierfür ist die Erweiterung des Bauteppichs erforderlich. Dem Antrag ist ein Bebauungsvorschlag beigefügt.

 

 

 

Auszug Bebauungsplan 40 Auszug Bebauungsplan 40 inkl. 1. Änderung

 

 

 

 

 

Weiterhin wird auf die Vorlage Nr. 18/0520 - Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, Westersteder Straße 133, Ocholt – und auf die entsprechende Diskussion im Ausschuss vom 19.11.2018 verwiesen. Der Antragsteller beantragte die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines weiteren Wohngebäudes im hinteren Grundstücksbereich des Grundstückes Westersteder Straße 133.

Für den Bereich des Grundstückes besteht derzeit kein Bebauungsplan. Das Quartier ist als im Zusammenhang bebauter Ortsteil nach § 34 BauGB zu beurteilen. Demnach ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Die nähere Umgebung des Grundstückes ist geprägt durch eine straßenbegleitende Bebauung. Hintergrundstücke  bzw. Grundstücke in zweiter Reihe sind nicht vorhanden. Demnach fügt sich das Vorhaben nicht ein und ist somit unzulässig. So hat die Verwaltung auch eine entsprechende Bauvoranfrage aus April 2018 beurteilt. Der Landkreis Ammerland hat dieser Bauvoranfrage ebenfalls nicht zugestimmt.

 

In der Diskussion im Bauausschuss wurde seitens der Ausschussmitglieder eine gewisse Nachverdichtung in dem Quartier befürwortet, wobei nicht nur das beantragte Grundstück, sondern ein größerer Teilbereich betrachtet werden sollte. Die Verwaltung wurde beauftragt mit den unmittelbar anliegenden Grundstückeigentümern entsprechende Nachverdichtungswünsche zu erörtern.

In der Sitzung wird hierüber weiter berichtet.

 

Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass sich in unmittelbarer Umgebung zu den entsprechenden Grundstücken der evangelische Kindergarten sowie die Kindertagesstätte befinden, siehe Lageplan. Die Erweiterung dieser Einrichtungen steht nach Kenntnisstand der Verwaltung derzeit nicht an; sollte jedoch auch nicht ausgeschlossen werden. Insofern könnte hier zukünftig eine gewisse Konfliktenlage (Lärm) entstehen.

 

 

Nach Ansicht der Verwaltung ist es sinnhaft, beide Planbereiche zusammenfassend zu betrachten. So sollte  zunächst der Aufstellungsbeschluss gefasst und mit den Beteiligten weitere Gespräche aufgenommen werden. Sobald die Planungsgrundlagen ermittelt sind, wird die Verwaltung dem Ausschuss einen konkreten Planentwurf vorstellen  mit dem Ziel, das Beteiligungsverfahren einzuleiten.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen und die Kostenträgerschaften sind mit den Grundstückseigentümern noch zu erörtern.

Planungskosten geschätzt rd. 8.000 Euro

 

 

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Anlage/n:

Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 – Volksbank Immobilien GmbH, Rhauderfehn

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 B-Plan 40 Anfrage Westerstede 13.11.2019 (2) (91 KB)      
Anlage 2 2 Lageplan Westersteder Straße 123 und 125 (3220 KB)      
Stammbaum:
17/0315   Bebauungsplan Nr. 124, Ocholt, Teilbereich Westersteder Straße (Nachverdichtung) - Aufstellungsbeschluss   Bauamt   Beschlussvorlage
17/0315-01   Bebauungsplan Nr. 124, Ocholt, Teilbereich Westersteder Straße (Nachverdichtung) - Festlegung des Beteiligungsverfahrens   Bauamt   Beschlussvorlage
17/0315-02   Bebauungsplan Nr. 124, Ocholt, Teilbereich Westersteder Straße (Nachverdichtung) - Abwägung - Auslegungsbeschluss   Bauamt   Beschlussvorlage
17/0315-03   Bebauungsplan Nr. 124, Ocholt, Teilbereich Westersteder Straße (Nachverdichtung) - Abwägung - Satzungsbeschluss   Bauamt   Beschlussvorlage