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Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 19/0563-03 und bittet Frau Schraad um nähere Erläuterungen. Frau Schraad stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation die Planungsrahmenbedingungen sowie das städtebauliche Konzept und die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen vor. So wurden durch einen Bürger der Erhalt der westlich gelegenen Wallhecke sowie durch den Landkreis Ammerland und der Ammerländer Wasseracht Bedenken hinsichtlich der Oberflächenentwässerung geäußert. Frau Schraad führt hierzu aus, dass die Funktion der Wallhecke schon bei der Beurteilung der Rahmenbedingungen durchaus intensiv diskutiert wurde. Die westliche Wallhecke sollte nach Ansicht der Verwaltung aufgrund der Lage und der unterschiedlichen Eigentumsverhältnisse sowie der heranrückenden Wohnbebauung nicht in ihrer derzeitigen Ausgestaltung im Bebauungsplan übernommen werden. Erfahrungsgemäß würden Wallhecken in die private Gartengestaltung einbezogen und damit überformt werden, sodass die naturschutzfachliche Funktion der Wallhecke leiden würde. Aus diesem Grund werde vorgeschlagen, die Funktion der Wallhecke durch das Wallheckenschutzprogramm des Landkreises zu kompensieren. Hinsichtlich der Bedenken über die Oberflächenentwässerung hat ein Abstimmungsgespräch mit den beteiligten Behörden stattgefunden, bei dem die Bedenken zurückgenommen wurden. Vorwiegend seien Bedenken zur Hochwasserentlastung des Regenrückhaltebeckens Lindenallee vorgetragen worden. Hier habe die Verwaltung mitgeteilt, dass ein zusätzlicher Notüberlauf derzeit hergestellt werde. Ratsherr Töpfel merkt an, dass er der Planung nicht zustimmen werde und plädiert für den Erhalt der Wallhecke als kulturhistorisch und natur- sowie artenschutzrechtlich wichtiges Landschaftselement.
Beschlussvorschlag an den Rat: Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und der Bebauungsplan Nr. 28k – Hössen, westlich Haarfurther Straße – aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB sowie §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung nebst Begründung als Satzung beschlossen. Der Flächennutzungsplan wird im Zuge der 126. Berichtigung angepasst.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich bei einer Gegenstimme
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