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Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 20/0872 und bittet Herrn Hinrichs um nähere Erläuterungen. Herr Hinrichs erläutert die Beschlussvorlage anhand mehrerer Lagepläne und Luftbilder. Die infrage stehende Bebauung sei 2019 abweichend von der Genehmigung und den erteilten Befreiungen (1,50m Überschreitung vom Bauteppich; tatsächlich jedoch 4,50m Überschreitung) errichtet worden. Der Bauherr habe nunmehr einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes gestellt, um die Baugrenze entsprechend der tatsächlichen Bebauung zu verschieben. Weitere Befreiungen vom Bebauungsplan seien lt. Landkreis nicht möglich. Die Verwaltung sehe hier kein Planerfordernis, da kein öffentliches Interesse an der Planänderung bestehe. In der nachfolgenden Diskussion spricht sich Ratsherr Nee zunächst für die positive optische Wirkung des Gebäudes aus; das Gebäude würde ansprechend wirken und sich in die Bebauung einfügen. Im weiteren Verlauf sprechen sich die Ausschussmitglieder allesamt jedoch gegen eine Änderung des Bebauungsplanes aus. Der damalige Rat habe die Tiefenstaffelung der überbaubaren Grundstücksfläche bewusst beschlossen und alle bisherigen Bauherren hätten dem Bebaubauungsplan vertraut. Die Legalisierung der gravierenden Überschreitung stelle eine nachträgliche Besserstellung dar. Hier sei das geltende Recht anzuwenden.
Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss: Der Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 83 wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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