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Auszug - Raumbedarf der Grundschule Gießelhorst  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung
TOP: Ö 6
Gremium: Schulausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 26.10.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:35 Anlass: Sitzung
Raum: Forum der Oberschule Westerstede
Ort: Heinz-Böhnke-Straße 3, 26655 Westerstede
/0211-01-01-01 Raumbedarf der Grundschule Gießelhorst
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
17/0211-01-01
Federführend:Amt für Bildung und Leben Bearbeiter/-in: Dujesiefken, Feenke
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Hinrichs stellt anhand einer Power-Point-Präsentation den Raumbedarf der Grundschule Gießelhorst und die bisherigen Planungsvorschläge der Verwaltung vor. Es sei richtig, dass schon im Zuge der Dorferneuerung über den Raumbedarf der Grundschule diskutiert worden sei. Man hatte sich erhofft, den Bedarf der Schule mit dem Wunsch des Dorfes nach einem Dorfgemeinschaftshaus zu kombinieren. Das Dorfgemeinschaftshaus wurde 2019 aber nach Auseinandersetzungen im Dorf über den Standort an einer anderen Stelle fertig gestellt. Ein reiner Anbau nur für die Schule sei erst 2017 beantragt worden. Verschiedene Vorstellungen zum Raumbedarf und unterschiedliche Vorschläge für eine Anbaulösung seien in den Gremien diskutiert worden, aufgrund fehlender Kalkulation der konkreten finanziellen Auswirkungen aber zunächst ohne Ergebnis.

Den dann mit einer Kalkulation vorgestellten Varianten, die den von der Schulleitung angemeldeten Raumbedarf decken sollten, habe man aufgrund des hohen Preises aber auch nicht folgen können, sondern anstelle dessen den politischen Beschluss gefasst, einfach einen Anbau zu einem Fixpreis von 300.000 € ohne Außenanlagen zu planen. Dieser Betrag sei auch in den Investitionsplan für 2020 aufgenommen worden.

Vor dem Hintergrund, dass in allen Schulen, Kindergärten und öffentlichen Gebäuden eine Brandverhütungsschau durchgeführt und diese bei anderen Schulen teilweise erhebliche zusätzliche Baumaßnahmen nach sich zogen, habe man den Termin für die Brandverhütungsschau bei der Grundschule zunächst abgewartet.

Der Termin habe am 16.09.2020 stattgefunden. Hier wurde darauf hingewiesen, dass im Falle des Anbaues in den Bestand eingegriffen werde, was zur Folge habe, dass die aktuelle Schulbaurichtlinie anzuwenden sei und dann im Obergeschoss ein 2. baulicher Rettungsweg erstellt werden müsse.

Im Fazit sei festzustellen, dass die für den Anbau beschlossenen Haushaltsmittel in Höhe von 300.000 € weder den Bedarf nach einem Klassenraum decken noch für eine mögliche Lösung des 2. Rettungsweges über das Flachdach ausreichen würden.

Die Präsentation ist dem Protokoll beigefügt.

Ratsherr Park bedankt sich für den gut wiedergespiegelten Verlauf. Es solle nicht in die Vergangenheit geschaut  und Schuldzuweisungen getätigt werden, sondern der Blick müsse nach vorne gerichtet werden. Es würde nach wie vor an dem Anbau festgehalten  und die Umsetzung der Maßnahme voran gebracht werden. Die Höhe der Kosten sei schwer zu greifen. Man stehe hinter den Standorten und wolle diese stärken, was auch bedeute, dass die Schuleinzugsbereiche eventuell angepasst und hierbei auch alle Grundschulen im Blick behalten werden müssten. Der Anbau wäre ein Zeichen an die Elternschaft und könnte die Attraktivität der Schule erhöhen.

Das Thema Brandschutz und die Sicherheit der Schüler lägen allen besonders am Herzen. Auch sechs Schüler müssten im Falle eines Brandes die Möglichkeit einer sicheren Flucht haben.

Für die Mehrheitsgruppe schlage er daher vor, die Planung des Anbaus unter Berücksichtigung des Raumbedarfs durch einen externen Planer zu beauftragen. Dies könne helfen, die Verwaltung zu entlasten und eine andere Sichtweise auf die Situation zu erhalten.

Ratsfrau Schmidt zeigt sich erstaunt, dass über eine bereits beschlossene Sache gesprochen wird. Es wurde beschlossen, dass Planungen mit der Obergrenze von 300.000 € beauftragt werden. Sie habe erwartet, dass zu dieser Sitzung eine Planung mit den entsprechenden Zahlen vorgelegt werde. Diese seien für eine Anpassung des in der letzten Sitzung gefassten Beschlusses und für die Haushaltsplanungen notwendig. Sollte der Haushalt höhere Kosten als die bisherigen nicht ermöglichen, müsse man sich Gedanken machen, wie der Anbau finanziert werden soll.

Bürgermeister Rösner bedankt sich für die ruhige und sachliche Diskussion. Die Verwaltung sei dazu angehalten worden, im vorgegebenen Kostenrahmen zu planen. Hier drehe man sich im Kreis. Es gäbe ein festgesetztes Limit für Investitionen. Die Aufgabe der Politik sei es, zu entscheiden wofür und in welcher Höhe das Geld ausgegeben wird.

Ratsherr Lukoschus bittet darum, klare Verhältnisse zu schaffen und zu benennen, wenn die Grundschule Gießelhorst nicht gewollt sei. Aus seiner Sicht würde eine alternative Schule im Stadtgebiet den anderen Schulen die Schüler abziehen. Durch die stetig steigenden Baukosten könne nicht noch länger auf den Anbau gewartet werden. Er stelle  den Antrag, die Grundschule Gießelhorst zu erhalten und der Schule einen Anbau zu ermöglichen, in dem ein zeitgemäßes pädagogisches Konzept umgesetzt werden kann. Als Vorbild dazu soll der Vorschlag von 2017/2018 dienen. Hier wende er sich an die Politik, die keinen ausführbaren Auftrag an die Verwaltung erteilt habe.

Ratsherr Nee erinnert  an den damaligen Schulausschuss. Hier sei man davon ausgegangen, dass mit dem damaligen Beschluss für den Anbau über 300.000 € endlich eine Lösung geschaffen wurde. Keiner behaupte, dass die Schule nicht gewollt sei. Es werde zu allen Grundschulen gestanden. Wenn die Grundschule mit dem damals gefassten Beschluss einverstanden und die Planung ausreichend sei, müsse man sich nur noch über die neue Summe und die erforderlichen Brandschutzbestimmungen unterhalten. Wenn der Kostenrahmen ermittelt sei, könne aus seiner Sicht auch in einem anderen Fachausschuss darüber beschlossen werden. Eine neue Planung würde nicht benötigt, da diese bereits vorhanden sei. Er plädiere dafür, endlich etwas für Gießelhorst zu tun.

Frau Hinrichs merkt an, dass die Planung aus 2018 den Brandschutz in keiner Weise berücksichtigt hätte. 2019 sei darauf hingewiesen worden, dass für alle Schulen eine Brandverhütungsschau durchgeführt werden müsse und sich daraus Änderungen ergeben könnten. Von der Verwaltung sei damals klar benannt worden, dass ein Anbau, wie er den Bedürfnissen der Grundschule entspreche, geschätzt 886.000 € kosten würde. Für die dann eingeplante geringere Summe von 300.000 € könne entsprechend weniger geschaffen und vor allem weder dem Brandschutz, noch dem Raumbedarf entsprochen werden. Darüber müsse man sich im Klaren sein und festlegen, was nun für welche Summe geschaffen werden soll.

Ratsherr Kroon stimmt zu, dass die Diskussion schon lange geht und alle diesen Anbau wollen. Von der Ratsmehrheit wurde im Jahr 2018/2019 im Haushalt lediglich 300.000 € zur Verfügung gestellt. Dies war nicht der Wille seiner Fraktion. Wenn der Auftrag an einen externen Planer vergeben würde, würde dies nicht die Grundsatzfrage lösen. Dem Planer müsse mitgegeben werden, was für eine Raumplanung und welcher Finanzaufwand gewollt sei. Es müsse kein neuer Antrag gestellt werden, da der Grundsatzantrag bereits beschlossen wurde.

Ratsherr Schmidt-Berg plädiert dafür, jetzt einen externen Planer zu beauftragen und dann die aus den Planungen resultierende Summe einzuplanen. Der Grundsatzbeschluss, dass die Gießelhorster Grundschule erhalten bleiben und gefördert werden soll, stehe fest. In der nächsten Schulausschusssitzung sollen die Planungen vorgestellt und die entsprechende Summe benannt werden.

Ratsfrau Welter findet die vorgestellte Gedankenskizze sehr ansprechend. Nun müsse überlegt werden, wie viele Mittel noch zur Realisierung der Maßnahme bereitgestellt werden müssten. Ob ein externer Planer besser und günstiger agieren könnte, halte sie für fraglich. Auch würde sich dadurch die Planung noch weiter in die Länge ziehen.

Ratsherr Drieling erklärt, dass der Antrag der Mehrheitsgruppe gestellt wurde, um eine alternative Planungsmöglichkeit zu erhalten. Der Grundsatzbeschluss sei da, jedoch die Maßnahme immer wieder aufgrund der Kosten verschoben worden.

Ratsherr Lukoschus schlägt vor, dass die Planungen im nächsten Schulausschuss im Frühjahr vorgestellt werden. Das Geld müsse im Jahr 2021 im Haushalt zur Verfügung stehen. Um den Willen zur Realisierung der Maßnahme zu signalisieren, stelle er den Antrag, eine Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2022 zu erteilen.

Ratsfrau Schmidt bittet, den bestehenden Beschluss um den Zusatz, dass ein externer Planer beauftragt wird, welcher mit Schulplanung vertraut ist, zu erweitern. Dieser könnte kostengünstige Möglichkeiten aufzeigen. Als Planungsgrundlage könnte man die neuen Überlegungen der Verwaltung übernehmen.

Ratsherr Nee fragt bezüglich des externen Planers, ob die Verwaltung die Planung selber bewerkstelligen könne.

Herr Leffers erklärt, dass die Verwaltung offen für die Unterstützung durch einen externen Planer sei, jedoch die Möglichkeit, die Anbauplanung selbst durchzuführen, bestünde. Er weist darauf hin, dass ein Anbau im Vergleich zu privaten Bauten auf freien Grundstücken immer teurer sei.

Ratsherr Schmidt-Berg gibt zu bedenken, dass die Summe für den Haushalt 2021 nicht eingeplant werden könne, da die Planungen erst im Jahr 2021 vorliegen. Folglich könne die Summe aus den Planungen erst im Haushaltsjahr 2022 berücksichtigt werden.

Ratsherr Lukoschus regt dazu an, die für 2020 veranschlagten 300.000 € als Planungskosten ins nächste Jahr zu übertragen und für 2022 eine Verpflichtungsermächtigung zu veranschlagen. Dieser Vorgehensweise wird einmütig zugestimmt.

Frau Hinrichs weist darauf hin, dass diese Vorgehensweise zunächst mit dem Kämmerer abzustimmen ist.

Bürgermeister Rösner fasst nach weiteren Diskussionen  die Anträge zusammen und formuliert den Beschlussvorschlag, über den sodann abgestimmt wird.

 


Beschluss für den Verwaltungsausschuss:

Die Verwaltung wird beauftragt, einen externen Planer mit den Anbau an die Gießelhorster Grundschule unter Berücksichtigung des Brandschutzes zu beauftragen. Die Planung soll nach Möglichkeit zum nächsten Schulausschuss im Frühjahr 2021 fertig sein. In der Verpflichtungsermächtigung wird festgelegt, dass die über 300.000 € hinausgehenden für die Baumaßnahme notwendigen Finanzmittel  2021 für das Finanzjahr 2022 eingestellt werden. Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Haushaltsausschusses vom 10.11.2020 über die Priorisierung des Investitionsprogramms 2021 und unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Haushaltsauschusses vom 30.11.2020 über die beantragten konsumtiven Erträge und Aufwendungen..

 


Abstimmungsergebnis:
-Einstimmig-

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 6 Raumbedarf der Grundschule Gießelhorst (1550 KB)