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Auszug - Beratung und Priorisierung des Investitionsprogramms 2021 und Folgejahre  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen
TOP: Ö 8
Gremium: Haushaltsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 10.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Forum der Oberschule Westerstede
Ort: Heinz-Böhnke-Straße 3, 26655 Westerstede
20/0914 Beratung und Priorisierung des Investitionsprogramms 2021 und Folgejahre
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Finanzen Bearbeiter/-in: Busch, Rico
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Kämmerer wird von der Ausschussvorsitzenden, Ratsfrau Beeken, unter Verweis auf die Beschlussvorlage-Nr. 20/0914 um Erläuterung gebeten.

Sodann berichtet Kämmerer Busch, dass die Fortführung des konstanten Investitionsniveaus mit einer Anpassung des Investitionsvolumens auf max. 4,75 Mio. € für den Zeitraum 2021 bis 2023 beschlossen worden sei. Die angemeldeten Investitionsvorhaben seitens der Fachausschussberatungen sowie der Verwaltung seien in der Anlage zusammengestellt worden. Im Weiteren geht er die einzelnen Vorhaben durch und hält fest, dass das Investitionsniveau nach dem derzeitigen Stand überschritten werde. Um das beschlossene Investitionsniveau zu erreichen, gelte es nun die angemeldeten Investitionsvorhaben nach ihrer Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit zu priorisieren.

Verwaltungsseitig seien bereits Vorschläge ausgearbeitet worden. So könne unter anderem das Vorhaben Erschließung Gewerbegebiet Westerstede-West von 340.000 € auf 263.000 € reduziert werden, da in der bisherigen Summe noch der Anteil für den Schmutzwasserkanal enthalten sei. Im Gegenzug könnte der Ansatz für den Grunderwerb auf 1 Mio. € erhöht werden. Die Maßnahme KIP erhöhe sich ebenfalls um 15.000 €. Weiterhin könnten die Vorhaben Spielplatz Hollriede, Beschaffung Unimog (Bauhof) sowie Breitband in das Jahr 2022 umgelegt werden. Auch das Vorhaben Bau einer öffentlichen Freizeitanlage könne auf das Jahr 2022 verschoben werden, da es bisher noch keine konkrete Planung gäbe. Die eingeplanten Mittel für den barrierefreien Zugang R-D-S entfallen 2021 und fließen aufgrund der anstehenden umfassenden Neugestaltung der R-D-S in diesen Ansatz 2022 ein. Die Mittel für die naturwissenschaftlichen Unterrichtsräume der R-D-S blieben zunächst eingeplant. Im Hinblick auf die Neugestaltung der R-D-S, sei die Sinnhaftigkeit jedoch zu hinterfragen. Unter Berücksichtigung der Vorschläge bliebe summa summarum eine freie Investitionssumme in Höhe von 240.400 €. Er schlage vor, die Beschaffung des Dienstwagens für das Amt für Arbeit & Soziales in Höhe von 17.000 € auf 2021 vorzuziehen. Der verbleibende freie Betrag von 223.400 € könnte dem Straßenbauetat zugeschlagen werden.

Ratsherr Schmidt-Berg begrüßt die Vorschläge der Verwaltung. Er plädiert jedoch dafür das Vorhaben Spielplatz Hollriede in 2021 eingeplant zu lassen, da das Dorf bereits lange auf den Spielplatz warte. Der Beschaffung des Dienstwagens für das Amt für Arbeit & Soziales in 2021 könne zustimmen. Die übrigen freien Mittel in Höhe von 193.400 € sollten dem Straßenbau zugeschlagen werden. Bezüglich der Verlegung des Breitbandausbaus nach 2022 erkundigt er sich, ob hierdurch der Ausbau gehemmt werde

Bürgermeister Rösner antwortet, dass der Landkreis nicht vor März 2021 über die Maßnahme im Kreistag beschließen könne. Der Baubeginn werde im Herbst erwartet, so dass dann auch frühestens die Mittel abgerufen würden. Der Baubeginn für den Breitbandausbau werde durch Umplanung der Mittel in das Jahr 2022 nicht beeinflusst.

Ratsherr Schmidt-Berg merkt an, dass die Neugestaltung der R-D-S ein großes Vorhaben sei und die Höhe des festgesetzten Investitionsvolumens zu gegebener Zeit neu diskutiert werden müsse. Er erkundigt sich, nach der Höhe der liquiden Mittel der Stadt.

Kämmerer Busch gibt zu bedenken, dass der Ergebnishaushalt im Blick behalten werden müsse. Man befände sich aktuell in einer schwierigen Lage und die Entwicklung des Steueraufkommens sei ungewiss. Davon abgesehen befände man sich in der komfortablen Lage, über 22 Mio. € auf den Bankkonten zu verfügen. Die Stadt habe keinen Kreditbedarf und sei grundsolide aufgestellt.

Auch Ratsherr Harms kann den verwaltungsseitigen Vorschlägen zustimmen. Man habe ein max. Investitionsvolumen festgelegt und verfüge jetzt noch über frei planbare Mittel, die dem Straßenbau zugeschlagen werden sollten. Er weise jedoch darauf hin, dass dieses Ziel nur durch das Schieben von Maßnahmen zu erreichen gewesen sei. Man müsse jedoch auch die Folgejahre betrachten, in denen die Investitionssumme ebenfalls wieder reduziert werden müsse. .

Ratsherr Kroon spricht sich gegen eine Deckelung der Investitionen und damit auch Priorisierung der Maßnahmen aus. Die Priorisierung der Maßnahmen werde bereits im Fachausschuss vorgenommen und die dort beschlossenen Summen dokumentierten den politischen Willen. Der Erhöhung des Ansatzes für den Grunderwerb könne er zustimmen, da der Grunderwerb seines Erachtens sowieso nicht unter die Investitionsdeckelung gehöre. Die Maßnahme Breitband könne nach 2022 umgesetzt werden. Weiterhin führt er aus, dass die Investitionen in den Straßenbau wichtig seien und hier ein hoher Bedarf bestünde. Er lehne es jedoch ab, dass der Etat nur um die frei werdenden Mittel erhöht werde. Hier müsse man sich deutlich zu einer Summe bekennen. Zudem sei zu akzeptieren, dass es jährliche Preissteigerungen gäbe, die entsprechend in den Ansätzen der Folgejahre Berücksichtigung finden müssten. Er spreche sich ebenfalls für eine Einplanung des Vorhabens Spielplatz Hollriede in 2021 aus. Für das Vorhaben Ammerländer Landschaftspromenade sollte ein angemessener Ansatz eingeplant werden, zumal hier bereits eine Arbeitsgruppe agiere. Der barrierefreie Zugang R-D-S sei bereits seit 3 Jahren auf der Agenda und besonders dringlich. Nun stünde die Neugestaltung der R-D-S an, dabei sei der barrierefreie Zugang vorrangig herzustellen. Er plädiere deshalb dafür, den Ansatz für den barrierefreien Zugang in Höhe von 1 Mio. €, dem Ansatz für die Neugestaltung der R-D-S in 2022 aufzuschlagen. Im Übrigen sei es nach seinem Dafürhalten völlig in Ordnung, solche großen Maßnahmen durch Kredite zu finanzieren, wenn die Eigenmittel nicht ausreichend seien. Der Schulausschuss habe beschlossen, der Grundschule Gießelhorst zu helfen und einen externer Planer zu beauftragen. In 2022 müsse daher ein Wert für den Anbau der Schule Gießelhorst eingeplant werden. Der Bau einer öffentlichen Freizeitanlage sollte auch endlich umgesetzt werden.

Ratsfrau Welter kann den Vorschlägen der Verwaltung ebenfalls zustimmen. Damit werde eine genaue Punktlandung erreicht und es könnten sogar noch freie Mittel verplant werden. Sie spreche sich ebenfalls für eine Umsetzung des Spielplatzes Hollriede und die Erhöhung des Straßenbauetats aus. Anlässlich der anstehenden großen Schulbauvorhaben, werden der Grunderwerb sowie der Straßenbau als große Posten im nächsten Jahr auf den Prüfstand zu nehmen sein.

Ratsherr Rust merkt an, dass die Deckelung und Priorisierung der Investitionen zu  einer sparsamen und nachhaltigen Mittelbewirtschaftung beigetragen haben. Man sei sparsam gewesen. Aktuell befände man sich in einer schwierigen Lage und die steuerlichen Auswirkungen durch Corona seien noch nicht absehbar. Dies müsse im Auge behalten werden. Die Verwaltung habe gute Vorschläge vorgestellt, die er befürworte. Er spreche sich jedoch ebenfalls dafür aus, den Bau des Kinderspielplatzes in 2021 eingeplant zu lassen. Zudem müsse der Breitbandausbau laufen und dürfe nicht ins Stocken geraten. Die Ammerländer Landschaftspromenade sei ebenfalls ein wichtiges Vorhaben. Bezüglich des Vorhabens Neugestaltung R-D-S sei eine Streckung des Vorhabens auf mehrere Jahre zu überlegen. Hier sollte der barrierefreie Zugang möglichst frühzeitig umgesetzt werden. Zudem müsse auch der Anbau der Grundschule Gießelhorst angegangen werden.

Ratsherr Park ist der Auffassung, dass es der richtige Weg sei die Investitionen zu evaluieren. Die Planung sei ein laufender Prozess mit stetigen Änderungen und dadurch stets neuen Möglichkeiten. Er lehne die Verschiebung der Mittel für den barrierefreien Zugang nach 2022 ab. Der barrierefreie Zugang R-D-S sei wichtig und stünde außer Frage. Die Mittel für den Fahrstuhl seien nicht weg, sondern fließen vielmehr in die Planung der Neugestaltung der R-D-S mit ein. Angesichts der anstehenden umfassenden Neugestaltung der Schule, könne es nicht sein, dass um einen bestehenden Fahrstuhl herumgeplant werden müsse. Der Planer müsse hier frei planen können und den Gesamtkontext sehen. Hinsichtlich des Anbaus der Grundschule Gießelhorst sei es unglücklich von einem Blankoscheck zu sprechen. Hier soll lediglich der notwendige Bedarf der Schule gedeckt werden, um so die Schule auch für die Zukunft zu rüsten. Die Maßnahme müsse daher vernünftig und nachhaltig umgesetzt werden. Er habe es so verstanden, dass die eingeplanten Mittel in Höhe von 300.000 € als Haushaltsrest nach 2021 übertragen werden und somit für die Schule bereit stünden. Er fragt nach, was konkret in 2021 für die Schule passieren könne.

Kämmerer Busch antwortet, dass aus dem Schulausschuss herangetragen worden sei, dass eine Verpflichtungsermächtigung eingeplant werden müsse. Dies sei jedoch nicht notwendig und auch nicht möglich, da keine konkrete Summe bekannt sei. Es müsse ein vernünftiger Anbau geplant werden und dies werde umgesetzt. Dazu werde ein externer Planer beauftragt, der mit den bereitgestellten Mitteln aus 2020 bezahlt werden könne. Die Entwürfe müssten vom Planer dann vorgestellt und beschlossen werden. Er gehe davon aus, dass im Spätherbst 2021 konkrete Zahlen vorliegen werden, die dann in den Haushalt 2022 entsprechend eingeplant werden können.

Ratsherr Schmidt-Berg versteht die Einplanung von Mitteln für den Anbau der Schule Gießelhorst in 2022 als eine Art Merkposten und Signal für die Öffentlichkeit. Unter diesem Gesichtsunkt könne er den Vorschlag, in 2022 Mittel einzuplanen mit tragen. Man befände sich in einer guten Situation und verfüge über eine hohe Liquidität. In den letzten Jahren habe es keine Neuverschuldung gegeben und man habe konsequent Schulden abgebaut. Aus diesem Grund könne man sich Vieles leisten, jedoch mit Augenmaß. Dies zeige, dass sich die Deckelung der Investitionen bewährt habe. Er appelliert an Ratsherrn Kroon dem priorisierten Investitionsprogramm zuzustimmen. Man könne nicht loben und gleichzeitig alles ablehnen.

Ratsherr Drieling merkt an, dass der Erfolg der letzten Jahre sichtbar sei. Man habe eine vorsichtige und gezielte Investitionsplanung betrieben und sei solide aufgestellt. Er weist darauf hin, dass trotz der großen Baumaßnahme beim Gymnasium keine Kredite aufgenommen werden mussten. Der Antrag der Gruppe CDU/ FDP/ Rowold auf Aufstockung des Straßenbauetats mit frei werdenden Mitteln sei erfolgt, da hier ein großer Bedarf bestünde. Insbesondere in der Bahnhofstraße und Von-Weber-Straße sei der Regenwasserabfluss dringend zu sanieren. Über das Vorhaben R-D-S wurde sehr ausführlich diskutiert. Da jetzt eine Neugestaltung erfolgen solle, müsse dies sinnig und optimal gestaltet werden. Daher könne jetzt nicht einfach ein Fahrstuhl gebaut werden. Die Schule sei lt. Aussage des Schulleiters in der Lage die Übergangszeit zu überbrücken. Das Gesamtkonzept sei abzuwarten. Insgesamt sei man sehr zufrieden und könne dem Investitionsprogramm zustimmen.

Die Ausschussvorsitzende, Ratsfrau Beeken, hält fest, dass Konsens bestehe, dass der Spielplatz Hollriede nicht nach 2022 verschoben, sondern in 2021 eingeplant bleiben solle. Man sei sich ebenfalls einig, dass die Beschaffung des Dienstfahrzeuges für das Amt für Arbeit & Soziales in Höhe von 17.000 € in 2021 eingeplant werden soll.

Für den Anbau der Grundschule Gießelhorst soll in 2022 ein Betrag in Höhe von 500.000 € eingeplant werden. Die Änderung wird mit 10 Ja-Stimmen und einer Enthaltung beschlossen.

Weiterhin hält sie fest, dass die SPD beantragt habe für den Wanderweg Ammerländer Landschaftspromenade Mittel bereitzustellen, für den barrierefreien Zugang R-D-S 1 Mio. € in 2022 einzuplanen sowie für den Straßenbau im Finanzplanungszeitraum steigende Beträge zu berücksichtigen. Der Antrag wird mit .8 NEIN-Stimmen, 2  JA-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt.

Zudem besteht Konsens, dass die frei gewordenen Mittel in Höhe von 193.400 € dem Straßenbauetat zugeschlagen werden.

Abschließend hält sie fest, dass durch die beschlossenen Änderungen das Investitionsvolumen in Höhe von 4,75 Mio. € erreicht worden sei und nun über das Investitionsprogramm in der jetzigen Form zu beschließen sei.

Hinweis: Das aktualisierte Investitionsprogramm ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 


Beschluss:
Das in der Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen vom 10.11.2020 priorisierte Investitionsprogramm wird unter Beachtung des Investitionsniveaus in Höhe von 4,75 Mio. € beschlossen. Das Investitionsprogramm ist in den Haushalt 2021 aufzunehmen.

 


Abstimmungsergebnis:

9 JA-Stimmen
2 NEIN-Stimmen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Fortschreibung Investprogramm 2021 I (339 KB)