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Auszug - 113. Änderung des Flächennutzungsplanes - Bebauungsplan Nr. 28h Hössen IX - Abwägung - Auslegungsbeschluss  

 
 
Sitzung des Bau-, Stadtentwicklungs-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 22.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
16/0010 113. Änderung des Flächennutzungsplanes - Bebauungsplan Nr. 28h Hössen IX - Abwägung - Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Drucksache Nr. 16/0010 und bittet Frau Abel, um die Vorstellung der Abwägungsvorschläge.

Frau Abel stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation die Planungsrahmenbedingungen der Flächennutzungsplanänderung sowie des Bebauungsplanes vor. Sie erläutert, dass sich die Stellungnahmen zum vorliegenden Planfall und dem Bebauungsplan Nr. 28g – Hössen VIII – aufgrund der räumlichen Nähe stark ähneln, sodass keine großen Abweichungen bei den Abwägungsvorschlägen bestünden.

Ratsherr Rust hinterfragt die fehlende Vorgabe von örtlichen Bauvorschriften in beiden Hössengebieten. Seiner Meinung nach sollte darauf geachtet werden, dass eine massive Bebauung, wie im Bereich ‚Hössen VII‘ , unterbunden werde .

Frau Abel entgegnet, dass die textlichen Festsetzungen den üblichen Rahmen bildeten, der sich in den übrigen Hössengebieten bewährt hätte. Weiterhin sei die Vorgabe in städtischen Neubaugebieten ihres Erachtens schwer begründbar, da die Ableitung der Festsetzung an dem baulichen Bestand der Umgebung bzw. einer Planungsausrichtung kaum prägende Orientierungsspielräume gäben.

Der Ausschussvorsitzende erläutert kurz die langjährige Planungspraxis zur Vorgabe von örtlichen Bauvorschriften. Auf den Dörfern würden die jeweils dorftypischen Gestaltungsmerkmale in die Planung aufgenommen und über die Festsetzung gesichert; im städtischen Bereich versuche man in der Regel bewusst auf gestalterische Vorgabe zu verzichten um den Bauwilligen einen größtmöglichen Freiraum zu belassen.

Ratsherr Schmidt-Berg schlägt vor, die grundsätzliche Vorgabe von örtlichen Bauvorschriften in einer gesonderten Sitzung außerhalb des Bauausschusses zu besprechen.

Herr Leffers berichtet, dass die Siedlungsstruktur im Hössengebiet städtisch geprägt sei und somit nach bisheriger Praxis keine örtlichen Bauvorschriften erforderlich sowie auch nicht begründbar seien. Bei dem Baugebiet „Jasper-Hochkamp-Stiftung“ seien durch die zusätzliche Ausrichtung auf das Thema ‚Garten und Landschaft‘ die örtlichen Bauvorschriften angemessen. 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Rösner bestätigt Herr Leffers, dass das im Gestaltungskonzept mit 1.800qm bezeichnete Grundstück beim Verkäufer der Fläche verbleibe.

 

Sodann fasst der Ausschussvorsitzende die Diskussion kurz zusammen und lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Dem Verwaltungsausschuss wird einstimmig vorgeschlagen:

 

 


Beschluss:

Den Verfahrensvorschlägen wird zugestimmt. Ferner wird den Entwürfen der 113. Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes Nr. 28h- Hössen IX - sowie den Begründungen nebst Umweltberichten zugestimmt und beschlossen, diese öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB). Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB).