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Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 21/0950 und bittet Herrn Hinrichs um nähere Erläuterung. Herr Hinrichs erläutert anhand mehrerer Lagepläne und Luftbilder den Geltungsbereich und die Planungsrahmenbedingungen. Der Geltungsbereich erstrecke sich nördlich der Straße ‚Am Esch‘ zwischen den Straßen „Dr.-Winters-Straße“, „Ostlandstraße“, „Breslauer Straße“ und der Autobahn. Er stellt für diesen sowie für die nachfolgenden Tagesordnungspunkte fest, dass die jeweiligen grundsätzlichen Ziele der Stadtgestaltung innerhalb der Arbeitstagung ‚Gestaltung und Dichte‘ definiert wurden und nunmehr in die konkreten Bauleitplanverfahren eingestiegen werden sollte. Hier sei dann die Feinabstimmung anhand der örtlichen Verhältnisse im Planprozess erforderlich. Die Aufstellungsbeschlüsse verdeutlichten lediglich die Absicht der Stadt Westerstede, in dem jeweiligen Geltungsbereich einen Bebauungsplan aufzustellen bzw. bestehende Bebauungspläne zu ändern, und sind die Voraussetzung, um erforderlichenfalls eine Veränderungssperre zu beschließen bzw. die Zurückstellung eines Baugesuchs beantragen zu können.
Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss: Der Bebauungsplan – W2 Nördlich ‚Am Esch‘ - mit örtlichen Bauvorschriften – wird gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch aufgestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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