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Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 21/0957 und bittet Herrn Hinrichs um nähere Erläuterung. Herr Hinrichs erläutert anhand von Lageplänen und Luftbildern den Geltungsbereich und die Planungsrahmenbedingungen. Das Gebiet erstrecke sich über die Innenstadt entlang der Straßen ‚Lange Straße‘, ‚Am Markt‘, ‚Kirchenstraße‘ und der ‚Peterstraße‘. Der innerstädtische Bereich weise derzeit viele Änderungen der rechtskräftigen Bebauungspläne auf, was die Lesbarkeit des Planwerkes einschränke. Weiterhin würden einige Festsetzungen der Bebauungspläne nicht mehr der derzeitigen Rechtsprechung entsprechen, was im Verfahren berücksichtigt werden müsse. Die stadtbildprägenden Häusings sollten ebenfalls in der Planung diskutiert werden.
Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss: Der Bebauungsplan – W5 Peterstraße, Lange Straße, Kirchenstraße - mit örtlichen Bauvorschriften – wird gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch aufgestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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