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Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 21/0958 und bittet Herrn Hinrichs um nähere Erläuterung. Herr Hinrichs erläutert anhand mehrerer Lagepläne und Luftbilder den Geltungsbereich und die Planungsrahmenbedingungen. Der Geltungsbereich erstrecke sich südlich der Straße ‚Am Esch‘ zwischen der „Stettiner Straße“, „Danziger Straße“, der Straße „Am Esch“ und der Autobahn und sei geprägt durch eine typische Siedlungsbebauung der 50-60er Jahre.
Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss: Der Bebauungsplan – W3 Südlich ‚Am Esch - mit örtlichen Bauvorschriften – wird gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch aufgestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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