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Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 21/0976 und bittet Herrn Hinrichs um nähere Erläuterung. Herr Hinrichs erläutert anhand mehrerer Lagepläne und Luftbilder den Geltungsbereich und die Planungsrahmenbedingungen. Der Geltungsbereich erstrecke sich südlich der Straße „Am Röttgen“ bis zum Albert-Post-Platz und zwischen den Straßen „Am Brookwehr“ und teilweise „Am Rechter“. Der Bereich der Straßen „Am Brookwehr“ und „Auf der Lohe“ wurde grundsätzlich dem Siedlungsbereich zugesprochen, es wurde jedoch eine differenzierte Prüfung der Quartiersentwicklung angeregt. Für dne Bereich zum Marktplatz sollte eine zwingende Zweigeschossigkeit zur Rahmung eingeplant werden.
Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss: Der Bebauungsplan – W6 Südlich ‚Am Röttgen`/Albert-Post-Platz - mit örtlichen Bauvorschriften – wird gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch aufgestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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