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Auszug - 114. Änderung des Flächennutzungsplanes - Bebauungsplan Nr. 121 Linswege, Göhlenkamp - Aufstellungsbeschluss - Festlegung des Beteiligungsverfahrens  

 
 
Sitzung des Bau-, Stadtentwicklungs-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 22.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
16/0014 114. Änderung des Flächennutzungsplanes - Bebauungsplan Nr. 121 Linswege, Göhlenkamp mit örtlichen Bauvorschriften - Aufstellungsbeschluss - Festlegung des Beteiligungsverfahrens
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Drucksache Nr. 16/0014 und bittet Frau Abel, Nordwest Planungsgruppe, Oldenburg, um die Vorstellung der Planung

Frau Abel stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation die Planungsrahmenbedingungen der Flächennutzungsplanänderung sowie des Bebauungsplanes vor. Sie geht insbesondere auf die zugrundeliegenden Siedlungsentwicklungskonzepte und die Ergebnisse des Lärmgutachtens ein. Vorgeschlagen werde die Festsetzung von Einzelbaufenstern und der Erlass von örtlichen Bauvorschriften, sodass Linswege behutsam und örtlich angepasst entwickelt werde.

Ratsherr Rust hinterfragt die alternativen Erschließungsmöglichkeiten sowie die Möglichkeit einer zukünftigen Erweiterung der Siedlungsfläche.

Herr Leffers führt aus, dass mit dieser Planung Möglichkeiten zur Eigenentwicklung in einer dem Dorf angepassten Anzahl an Bauplätzen geplant würden; eine Erweiterung sollte derzeit nicht diskutiert werden. Grundsätzlich seien die Erschließungsmöglichkeiten durch die beiden vorhandenen Straßen ‚Hörntjekamp‘ und ‚Göhlenkamp‘ vorgegeben.

Ratsfrau Hellwig begrüßt die behutsame Planung zur Schaffung von Baumöglichkeiten in Linswege, um der jüngeren Dorfbevölkerung eine Perspektive zu geben und das Dorf weiterzuentwickeln.

Auf Nachfrage von Ratsherrn Töpfel erläutert Herr Leffers, dass die auf dem Bahndamm stehenden Bäume recht junge Eichen und Erlen seien. In die Unterlagen zum Bauleitplanverfahren würde eine Bestandsaufnahme der Biotoptypen eingestellt und die Bäume entsprechend bewertet werden.

Für die Gruppe CDU/FDP/Rowold äußert sich Ratsherr Schmidt-Berg positiv; dem Dorf müsse Entwicklungspotential gegeben werden.Die Ratsherren Gerstenkorn und Neumann erkundigen sich über die Verfügbarkeit der Fläche, die Vermarktung sowie die Zeitspanne bis zur Bebaubarkeit der zu vergebenen Grundstücke.

Herr Leffers berichtet, dass die Verhandlungen zu der westlich des Bahndamms liegenden Fläche bereits weit fortgeschritten seien; weitere Details seien in Einzelgesprächen noch zu klären. Die Vergabe der westlich des Bahndammes liegenden Grundstücke würden durch die Stadtentwicklungsgesellschaft entsprechend den üblichen Regelungen - bevorzugter Zugriff für Bauwillige aus dem Einzugsbereich der Planung (Burgforde/Linswege/Petersfeld) - angewandt werden; die in den Privatgärten liegenden Bauplätze könnten privat vergeben werden.Eine Öffnung der Zugriffsklausel könne mit dem Dorf zu gegebener Zeit diskutiert werden.

Zur Bebaubarkeit könne derzeit noch keine Information herausgegeben werden, da zunächst der Ausgang des Vorverfahrens abzuwarten sei.

 

Sodann fasst der Ausschussvorsitzende die Diskussion kurz zusammen und lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Dem Verwaltungsausschuss wird einstimmig vorgeschlagen:

 

 


Beschluss:

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 121 Linswege, Göhlenkamp mit örtlichen Bauvorschriften - wird gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch beschlossen. Der Flächennutzungsplan (114. Änderung) ist im Parallelverfahren zu ändern.

 

Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt.

Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage im Rathaus öffentlich ausgelegt werden.

 


Abstimmungsergebnis: