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Auszug - Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes der Stadt Westerstede  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Feuerwehr, Sicherheit und Ordnung
TOP: Ö 7
Gremium: Feuerwehrausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 31.05.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Forum der Oberschule Westerstede
Ort: Heinz-Böhnke-Straße 3, 26655 Westerstede
21/1030 Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes der Stadt Westerstede
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Bürgerservice und Ordnung Bearbeiter/-in: Krieger, Jörn
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ausschussvorsitzender Neumann verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 21/1030.

Herr Krieger gibt die Beschlussvorlage wieder und verweist darauf, dass die Umsetzung in Eigenregie unter Hinzunahme eines Fachbüros für einzelne spezielle Themenfelder verwaltungsseitig die favorisierte Lösung darstelle. Nach Rückspräche mit anderen Gemeinden, welche die Durchführung des Feuerwehrbedarfsplanes vollständig an eine Fremdfirma abgeben hätten, sehe man bei der Erstellung in Eigenregie Vorteile.

Weiter verwies er auf die Beschlussvorlage 17/0253 aus dem Jahr 2017 bezüglich des Antrages der Westersteder Ortsfeuerwehr zur Beschaffung eines Hubrettungsfahrzeuges. Hier wurde damals entschieden, einen externen Berater mit in die Prüfung der Beschaffung einzubeziehen. Überdies teilt Herr Krieger mit, dass der neue Feuerwehrbedarfsplan weit umfangreicher werde, als der Bisherige.

Ratsherr Kuhlmann dankt der Verwaltung, insbesondere Herrn Krieger, für seine Arbeit an dem Feuerwehrbedarfsplan. Mithin wichtig wäre insbesondere die Überprüfung der Notwendigkeit der Anschaffung eines Hubrettungsfahrzeugs. Auch verwies er darauf, dass es überaus sinnvoll wäre, bei einer so umfangreichen Arbeit Unterstützung in Anspruch nehmen zu können.

Ratsherr Kroon spricht sich gegen eine komplette Fremdvergabe aus. Auch mahnt er an, dass der Bau der Autobahn 20 miteinkalkuliert werden müsse, wobei er sich hier die Frage stelle, ob der Bau jetzt schon mit im Fokus liegen müsse oder erst zu einem späteren Zeitpunkt. Auch fragt er an, ob es Gespräche mit anderen Gemeinden bezüglich der Anschaffung eines Hubrettungsfahrzeuges gebe, da der Bedarf auch woanders bestünde. Er verweist auf die Verpflichtungen, welche mit der Anschaffung eines solchen Wagens einhergehen. Letztlich fragt er nach, ob die Feuerwehr auch Rettungsmittel, hier ein Rettungskissen besitze.

Stadtbrandmeister Siehlmann erläutert, dass ein Sprungpolster, welches bis zu einer Höhe von 16 Meter eingesetzt werden könne, vorhanden sei. Das Hubrettungsfahrzeug solle als taktisches Einsatzmittel zur Brandbekämpfung eingesetzt werden. Es solle die vorhandene Bauordnung bzgl. des vorgeschriebenen 2. Rettungsweges nicht aushebeln. Andernfalls wäre sogar die Erforderlichkeit gegeben, eine Reservedrehleiter vorzuhalten. Weiter berichtet er, dass Oldenburg drei Drehleitern besitze, sowie unter anderem in Varel, Leer und Wiesmoor Drehleitern vorhanden wären. Auch gehe es hier insbesondere um Hilfsmittel, welche beispielsweise bei einem Dachstuhlbrand eingesetzt werden können.

Frau Hinrichs betont an dieser Stelle, dass die Hauptdrehleiter bei den Einsätzen die des Landkreises in Elmendorf sei, dieses hier diskutierte Hubrettungsfahrzeug diene hier ggf. als Unterstützung.

Stadtbrandmeister Siehlmann fährt sodann fort und verweist darauf, dass der Bau von Autobahnen, hier insbesondere die A20, allgemein immer berücksichtigt werde, wobei auch zu beachten sei, dass vor dem Bau einer Autobahn niemand genau wüsste wo die Einzugsbiete im Endeffekt liegen. Diese würden vom Land und Bund bestimmt und würden sich aus den Auf- und Abfahrten ergeben. Weiter betont er, dass der Feuerwehrbedarfsplan sehr umfangreich werde und bereits bei der Kinderfeuerwehr ansetzen solle.

Ratsherr Siems erkundigt sich, ob die Besetzung eines solchen Hubrettungsfahrzeuges sichergestellt sei, sowie ob die Unterhaltungskosten dieser Anschaffung bei ca. 100.000,00 € liegen.

Stadtbrandmeister Siehlmann erläutert, dass die Besetzung sichergestellt sei. Weiter liege eine Jahresinspektion des Gefährts bei der Firma Magirus GmbH bei ca. 2.000,00 €, eine 5 Jahres Inspektion bei 5.000,00 € und auch eine 10 Jahresinspektion würde um die 5.000,00 € - 10.000,00 € kosten. Diese Werte seien vor einigen Jahren bei der Auslieferung des LF20 in Ulm erfragt worden und werden sich weiterhin mit leichten Kostensteigerungen in diesem Rahmen befinden. Die Firma Rosenbauer International AG, welche mit der Metz Technology ausgestattet sei, verfährt anders bei der Inspektion. Aus diesem Grund würden hier auch höhere Kosten anfallen. Bei der Firma Rosenbauer International AG würde beispielsweise unter anderem die komplette Wasserführung auf der Drehleiter und nicht nur Zwischenteile ausgetauscht werden, daher sei hier auch von höheren Wartungskosten auszugehen. Die Drehleiter aus Elmendorf sei nun nach 20 Jahren erneuert worden. Dieser Erneuerung habe um die 100.000,00 € gekostet. Der Hohe Betrag sei auch dem Tennishallenbrand im Jahr 2019 geschuldet, bei dem die Drehleiter beschädigt worden sei.

Die Nachfrage von Ratsherr Siems, ob generell nach jeden Einsatz eine Inspektion notwendig sei, wird vom Stadtbrandmeister Siehlmann verneint. 

Ausschussmitglied Ockenga erkundigt sich nach dem allgemeinen Einsatz eines solchen Hubrettungswagens und führt so dann das Beispiel des Altenheims in der Grünen Straße in Westerstede an.

Stadtbrandmeister Siehlmann teilt mit, dass ein solches Hubrettungsfahrzeug auch der Personenrettung dienen kann, hier handle es sich um eine sogenannte kombinierte Rettung. Anschließend erläutert er eine solche Rettung kurz anhand eines Beispiels, sowie dass die Personenrettung in einem Altenheim sich noch anders gestalte als andere Rettungen, da hier oft Personen auch bettlägerig wären und andere Maßnahmen zu ergreifen seien.

Frau Hinrichs weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei dem Thema eines Hubrettungswagens nur um einen Teil des Bedarfsplanes handle und in diesem Zusammenhang zunächst die Überprüfung der Notwendigkeit einer solchen Anschaffung erfolgen solle. Sie verdeutlicht, dass es zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht um die explizite Anschaffung eines solchen Fahrzeuges gehe, sondern um die Klärung, ob eine Hinzuziehung eines externen Fachbüros für einzelne Inhalte des Feuerwehrbedarfsplanes erfolgen solle.

Ausschussvorsitzender Neumann bittet sodann um Abstimmung.

 


Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Feuerwehrbedarfsplan in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr und unter Hinzunahme eines Fachbüros für einzelne Inhalte des Feuerwehrbedarfsplanes fortzuschreiben.

 


Abstimmungsergebnis:


Einstimmig