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Auszug - Bericht der Verwaltung  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung
TOP: Ö 4
Gremium: Schulausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 28.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:26 Anlass: Sitzung
Raum: Forum der Oberschule Westerstede
Ort: Heinz-Böhnke-Straße 3, 26655 Westerstede
 
Wortprotokoll

Frau Pottek berichtet über die Förderrichtlinien des Landes, welche in den letzten acht Monaten im Bereich der Schulen erlassen wurden.

Im Entwurf wurde die Förderrichtlinie zur Testung von Beschäftigten in Schulen und KiTas übersandt. Die 75 Mitarbeiter*innen in den Schulen und 175 Mitarbeiter*innen in den Kindertageseinrichtungen seien bereits seit einigen Monaten teils über Eigentests, teils durch das Deutsche Rote Kreuz getestet worden. Das Land Niedersachsen habe signalisiert, die Hälfte der Kosten zu übernehmen. Hierfür müssten Anträge gestellt und Statistiken geführt werden.

Ferner habe die Stadt Westerstede im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Ausstattung von Schulen mit sächlicher Schutzausrüstung zur Eindämmung des Infektionsgeschehens insgesamt 58.140,00 Euro erhalten. Förderfähig seien Ausgaben für Schutzausrüstung, Desinfektionsspender, FFP2 Masken und Plexiglasscheiben, die aufgrund der Pandemie, jedoch erst ab November 2020 getätigt worden seien. Dies bedeute, dass ein Großteil der Ausgaben, die bereits zu Beginn der Pandemie zum Schutz der Mitarbeiter*innen angefallen sind, nicht förderfähig seien und die Summe nicht voll ausgeschöpft werden könne.

Für die Grundschule Halsbek habe die Stadt Fördergelder in Höhe von 10.000 € aus der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des beschleunigten Infrastrukturausbaus der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder bewilligt bekommen.

Wie bereits von Frau Ehlers erwähnt, seien die Räumlichkeiten in Halsbek zwischenzeitlich fertiggestellt worden. Förderfähig seien nur die Ausgaben für den zusätzlichen Differenzierungsraum im Rahmen der Ganztagsbetreuung gewesen.

Frau Pottek bedankt sich in diesem Zusammenhang bei Frau Ehlers für die unkomplizierte Zusammenarbeit bezüglich der Antragstellung. Zur Förderrichtlinie stellt sie klar, dass diese nur Zuwendungen für den Ausbau, Umbau oder die Gründung neuer oder bestehender Ganztagsgrundschulen nebst Einrichtung beinhalte. Der Antrag habe bis 01.03.2021 gestellt und die Maßnahme bis 31.12.2021 komplett fertiggestellt sein müssen. Dies bedeute, dass wenn die Maßnahme innerhalb dieser kurzen Förderfrist nicht abgerechnet werden könne, weil noch keine Aufträge erteilt worden seien oder die Baugenehmigung nicht vorliege, gäbe es auch keine Zuwendung. In Halsbek seien die Planungen so weit vorangeschritten gewesen, dass eine Antragstellung möglich gewesen sei. Finanzstarke Kommunen, wie die Stadt Westerstede, bekämen 65 % der Maßnahme gefördert. Mindestfördersumme sei 5.000 €.

Vermehrt sei die Frage aufgetaucht, warum für die geplanten Anbaumaßnahmen der Grundschule Gießelhorst kein Antrag gestellt worden sei. Dies sei dem knappen Förderzeitraum geschuldet. Da der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsgrundschulplatz gesetzlich verankert werden solle, sei man jedoch aufgrund der Konnexität zuversichtlich, dass das Land eine Anschlussförderrichtlinie für den Ausbau von Ganztagsschulen erlassen werde.

Ferner berichtet Frau Pottek, dass die Brakenhoffschule einen Antrag auf Einzäunung des Schulgrundstückes gestellt habe. Zeitgleich sei ein Beschwerdebrief von Nachbarn des Gymnasiums aufgrund der Lärmbelästigung, welche von den Nutzern des Minispielfeldes außerhalb der zugelassenen Zeiten ausgehe, eingegangen. Hintergrund beider Eingaben seien vermehrte Vandalismusschäden wie die Zerstörung und die Verunreinigung des Equipments. Auch werde sich nicht an die vorgegebenen Aufenthaltszeiten gehalten, was zur Lärmbelästigungen der Nachbarschaft in den späten Abendstunden oder am Wochenende führe.

Der Hausmeister müsse vermehrt große Müllansammlungen beseitigen, was einen enormen Zeitaufwand bedeute. Insbesondere Glasscherben aus zerbrochenen Flaschen stellten dabei eine Unfallgefahr dar und müssten unverzüglich beseitigt werden.

Eine Einzäunung von Schulgrundstücken löse die Grundsatzdiskussion aus, in wieweit die Öffentlichkeit hier künftig zugelassen werden solle. Bisher habe die Stadt grundsätzlich die Philosophie vertreten, öffentliche Schulplätze zu schaffen, auf welchen sich Kinder und Jugendliche auch nach der Schule aufhalten dürften.

Es sei vorgesehen, diese Problematik in der nächsten Fachausschusssitzung zu diskutieren und über eine grundsätzliche Haltung zu entscheiden. Wolle man dem Antrag der Brakenhoffschule stattgeben, müsse auch mit ähnlich lautenden Anträgen zumindest aus den Schulen des Stadtgebietes gerechnet werden. Die Kosten für eine Einzäunung der Brakenhoffschule seien vom Fachamt auf rd. 70.000 € geschätzt worden.

Ratsherr Kroon weist auf die aktuelle Diskussion bezüglich der Anschaffung von Lüftungsanlagen in Schulen und mögliche Förderprogramme hin. Er fragt an, ob schon nähere Informationen bekannt sind.

Ferner bittet er um Ausführung, ob die Stadt die ihr zustehenden Fördermittel aus dem Digitalpaket ausgeschöpft habe. Laut Bundesministerium seien insgesamt noch jede Menge Fördermittel nicht abgerufen worden. Sein Stand sei jedoch, dass die Westersteder Schulen hier gut aufgestellt seien.

Herr Carstens versichert hierzu, dass die Förderrichtlinie Digitalpakt bis zum Förderzeitpunkt ende Mitte 2023 bis auf den letzten Cent ausgenutzt werde. Für das Sofortausstattungsprogramm habe es bereits einen Nachschlag gegeben, weil die Fördermittel voll und ganz ausgenutzt worden seien. Niedersachsenweit seien derzeit ca. 20-22 % der Fördermittel abgerufen worden. Dies gelte nicht für Westerstede.

Frau Hinrichs schließt sich Herrn Carstens an und weist ergänzend auf die starke Auslastung der EDV Abteilung seit Beginn der Corona Pandemie und auch schon davor hin. Hard- und Software müssten in den Schulen auch installiert werden.

Zu den Lüftungsanlagen wird erläutert, dass eine Förderung dieser nur an Schulen, in denen keine Fensterlüftung möglich ist, bewilligt werde. Nur wenn Klassenräume zu klein oder die Fenster nicht zu öffnen seien, werde eine Förderung in Aussicht gestellt. Da in Westerstede alle Klassen über eine direkte Fensteröffnung zu lüften seien, erwarte man im Ergebnis auch keine Fördergelder.

Sie verweist ferner auf Empfehlungen des Gemeinde-Unfallversicherungsverbandes und des Landesgesundheitsamtes, in denen von einer Anschaffung vor allem der kleinen mobilen Luftreinigungsanlagen abgeraten werde, da diese eine Lüftung über die Fenster nicht entbehrlich machen und eine Sicherheit vermitteln, die nach derzeitigem Stand nicht gegeben sei.