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Herr Hinrichs stellt anhand eines Lageplans eine Bauvoranfrage für ein Einfamilienhaus als Hintergrundstücksbebauung in Ocholt vor. Zulässig sei ein Vorhaben in diesem Bereich, einem sog. „im Zusammenhang bebauten Ortsteil“ nach § 34 Baugesetzbuch (es besteht kein Bebauungsplan), wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfüge. Im vorliegenden Fall sei in der näheren Umgebung keine zweite Baureihe vorhanden, sodass das Vorhaben normalerweise abgelehnt werden müsste. Im Zuge der innerstädtischen Verdichtung sollte die Stadt Westerstede jedoch ein positives Zeichen geben und das Einvernehmen erteilen. Hierzu sei ein positives Signal des Bauausschusses hilfreich. Die Ausschussmitglieder stimmen der Vorgehensweise zu; auf eine angepasste bauliche Gestaltung sollte geachtet werden.
Herr Hinrichs berichtet von einer Bauvoranfrage im Bereich der Wittenheimstraße in Felde. Beabsichtig sei die teilweise Nutzungsänderung eines ehemaligen Kuhstalls in einen Wohnbereich mit vier Kleinstwohnungen zu je 30qm Wohnfläche. Planungsrechtlich sei eine Umnutzung von ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäuden in eine Wohnnutzung mit bis zu drei zusätzlichen Wohnungen im Außenbereich prinzipiell möglich, sodass das Vorhaben so unzulässig sei und das Einvernehmen seitens der Verwaltung versagt werde. Hinzu kämen weitere bauordnungsrechtliche Bedenken, insbesondere wegen der Grenzabstände.
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