Bürgerinformationssystem
Die Ausschussvorsitzende verweist auf die Informationsvorlage 17/0104-01 und bittet Herrn Leffers um weitere Ausführungen. a) Herr Leffers erläutert zur Information der neuen Ausschussmitglieder kurz die Systematik des seit 2011 bestehenden Straßenschadenkatasters und verweist auf die oben genannte Vorlage. Zunächst ist angedacht, die Befahrung mindestens zweimal im Jahr durchzuführen. Durch diese neue Verfahrensweise werde eine viel engmaschigere Bewertung der Straßenoberflächen und eine deutlich bessere Aktualität des Straßenzustands als bislang dokumentiert. Zusätzlich zu der automischen Bestandsaufnahme könnten im Bedarfsfall während eines Zwischenstopps Fotos von Beschädigungen anderer Straßenteile (z. B. Schilder, Straßenlaternen usw.) manuell mit dem Smartphone aufgenommen und im Straßenschadenkataster ortsgetreu eingetragen werden. Über das EDV-Programm könnten weitere Maßnahmen umgehend veranlasst werden. Darüber hinaus könnten über dieses System auch fachfremde Daten überwacht werden, wie zum Beispiel eingeschränkte Sichtdreiecke, Hecken- bzw. Sträucherüberwüchse in den Verkehrsraum, bauliche Veränderungen im Verkehrsraum durch Dritte usw. Durch die vielfältigen Möglichkeiten dieses Systems wird verwaltungsseitig eine Vereinfachung und Verbesserung zahlreicher Arbeitsabläufe erwartet. Herr Grotius ergänzt, dass in diesem Programm im Bereich Historie auf alle in der Vergangenheit durchgeführten Straßenbefahrungen zugegriffen werden kann. Im Bedarfsfall könnten somit über mehrere Jahre entstandene Veränderungen der Straßen betrachtet werden. |
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