Bürgerinformationssystem
Bürgermeister Rösner verpflichtet die Ratsmitglieder gemäß § 60 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Da pandemiebedingt eine Verpflichtung der Ratsmitglieder per Handschlag nicht möglich ist, bittet Bürgermeister Rösner alle Ratsmitglieder ihrer Verpflichtung per Handaufheben zuzustimmen. Alle Ratsmitglieder bestätigen ihre Verpflichtung durch Handaufheben. Weiterhin weist Bürgermeister Rösner die Ratsmitglieder auf ihre Pflichten nach § 40 NKomVG (Amtsverschwiegenheit), § 41 NKomVG (Mitwirkungsverbot) und § 42 NKomVG (Vertretungsverbot) des NKomVG hin. Hinweis: Im Vorfeld der Sitzung wurde allen Ratsmitgliedern eine schriftliche Pflichtenbelehrung übersandt, mit der Bitte eine Ausfertigung dieser Pflichtenbelehrung zu unterschreiben und abzugeben. Diese wurden vor Beginn der Sitzung von Frau Wetenkamp eingesammelt. |
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