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Auszug - Förmliche Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ratsfrauen und Ratsherren  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede (konstituierende Sitzung)
TOP: Ö 2
Gremium: Rat der Stadt Westerstede Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 09.11.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Forum der Oberschule Westerstede
Ort: Heinz-Böhnke-Straße 3, 26655 Westerstede
21/1114 Förmliche Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ratsfrauen und Ratsherren
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Hauptamt Bearbeiter/-in: Wetenkamp, Insa
 
Wortprotokoll

rgermeister Rösner verpflichtet die Ratsmitglieder gemäß § 60 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Da pandemiebedingt eine Verpflichtung der Ratsmitglieder per Handschlag nicht möglich ist, bittet Bürgermeister Rösner alle Ratsmitglieder ihrer Verpflichtung per Handaufheben zuzustimmen. Alle Ratsmitglieder bestätigen ihre Verpflichtung durch Handaufheben.

Weiterhin weist Bürgermeister Rösner die Ratsmitglieder auf ihre Pflichten nach § 40 NKomVG (Amtsverschwiegenheit), § 41 NKomVG (Mitwirkungsverbot) und § 42 NKomVG (Vertretungsverbot) des NKomVG hin.

Hinweis: Im Vorfeld der Sitzung wurde allen Ratsmitgliedern eine schriftliche Pflichtenbelehrung übersandt, mit der Bitte eine Ausfertigung dieser Pflichtenbelehrung zu unterschreiben und abzugeben. Diese wurden vor Beginn der Sitzung von Frau Wetenkamp eingesammelt.