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Die Ausschussvorsitzende, Ratsfrau Welter, bittet Frau Dierßen um kurze Erläuterung. Frau Dierßen weist auf die Beschlussvorlage 21/1137 hin. Sie erläutert, dass mithilfe der Satzung über die Erhebung einer Wettbürosteuer (Wettbürosteuersatzung) die jährlichen Erträge der Stadt Westerstede erhöht werden könnten. Um die Wettbürosteuer zu erheben, sei es notwendig, dass überhaupt Wettbüros in Westerstede vorhanden wären. Als Besteuerungsgrundlage seien nur die abgeschlossenen Wetten heranziehen, welche tatsächlich im Wettbüro vor Ort abgegeben würden. Zudem werde deutlich, dass die Wettbürosteuersatzung eine Lenkungsfunktion habe, da man die Attraktivität zur Ansiedlung von Wettbüros begrenzen könne. Ratsherr Berg bedankt sich für die von der Verwaltung bereits ausgearbeitete Wettbürosteuersatzung. Er gibt ebenfalls zu bedenken, dass man eine mögliche Spielsucht nicht fördern sollte und dieses auch durch die Wettbürosteuersatzung berücksichtigt werde. Ratsherr Rust merkt an, dass es bisher in Westerstede noch keine Wettbüros gebe. Er fügt hinzu, dass die Verwaltung sich bereits frühzeitig mit dem Thema Wettbüros auseinandergesetzt habe. Anschließend lässt die Ausschussvorsitzende, Ratsfrau Welter, über den Beschlussvorschlag abstimmen. Beschluss: Die anliegende Satzung über die Erhebung einer Wettbürosteuer in der Stadt Westerstede wird beschlossen. Abstimmungsergebnis:
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