Bürgerinformationssystem
Ein Vertreter eines ansässigen Gewerbebetriebes hinterfragt zum TOP 10 – Bebauungsplan Nr. 68 – die neu angedachte Zeitschiene im Bauleitplanverfahren. Seiner Interpretation nach klinge die Beschlussvorlage so, als ob das weitere Verfahren von dem Kauf des Nachbargrundstücks abhängig gemacht werde. Zur wirtschaftlichen Ausnutzung des betrieblichen Grundstücks werde jedoch auch unabhängig vom Erwerb an dem Antrag auf Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche festgehalten. Herr Leffers antwortet, dass die nächste Sitzung des Bauausschusses für den 01. Februar 2022 terminiert sei. In der Zwischenzeit werde ein Termin zur Klärung der planungs- und grundstücksrechtlichen Situation koordiniert.
Ein Vertreter der Einwender im Verfahren zu TOP 7, Bebauungsplan Nr. W4 – Am Melmenkamp/Am Lerchenfeld, erläutert zu der abgegebenen Stellungnahme, dass sich insgesamt 98 Anwohner und Eigentümer für eine reduzierte und bestandsorientierte Bebauung ausgesprochen hätten. Er sei von dem Erfolg der Unterschriftenaktion begeistert und hoffe um Beachtung der Stellungnahme im Verfahren.
Eine Anwohnerin der Straße ‚Am Melmenkamp‘ ergänzt aus Ansicht der Anwohnerschaft zu dem vorherigen Wortbeitrag, dass das Quartier ‚Am Melmenkamp/Am Lerchenfeld‘ aufgrund der schon bestehenden Mehrfamilienhäuser seinen Beitrag zur verdichteten Bauweise bereits geleistet habe.
Der erste Vorsitzende des Ortsbürgervereins Hollriede teilt zum TOP 13 – Recyclinghof Müller – mit, dass nach Ansicht des Dorfes die verkehrliche Belastung mit bis zu 60 Bewegungen in der Nacht im hinteren Grundstücksbereich des Recyclinghofs zu viel seien, und hinterfragt, ob hier Höchstgrenzen gelten. Weiterhin merkt er an, dass die Leerer Straße viel befahren sei und stellt die Frage, ob die Zuwegung vor diesem Hintergrund überhaupt genehmigungsfähig sei. Aufgrund der Baulandausweisungen der vergangenen Jahre bestehe in Hollriede ein reger Zuzug, insbesondere von jungen Familien, was nach seiner Ansicht nach bedeute, dass Hollriede auch weiterhin attraktiv bleiben sollte. Anstelle der Ausweisung einer gewerblichen Fläche für eine Spedition werde seitens des Dorfes eine Fläche für Photovoltaikanlagen vorgeschlagen. Herr Leffers antwortet, dass konkrete Zahlen und Berechnungen an Lärmimmissionen in der Regel erst innerhalb eines Bauleitplanverfahrens eingeholt würden. Die Zufahrtssituation von der Leerer Straße sei zusammen mit dem Flächeneigentümer und der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr abzustimmen, für ein mögliches Bauleitplanverfahren sei dies zwingend erforderlich.
Ratsfrau Kundt-Bergmann merkt als Zuhörerin an, dass teilweise Wortbeiträge akustisch kaum wahrnehmbar seien und bittet die Teilnehmer laut und deutlich zu sprechen. Für künftige Sitzungen rege sie eine technische Unterstützung (Mikrofone und Lautsprecher) an.
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