Bürgerinformationssystem
Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Drucksache Nr. 21/0950-02 und bittet Herrn Janßen vom Planungsbüro NWP, Oldenburg, um Erläuterungen zur Beschlussvorlage. Herr Janßen stellt kurz anhand einer PowerPoint-Präsentation (beigefügt als Anlage zum Tagesordnungspunkt) die Systematik der Voruntersuchung zur Dichte und Gestaltung innerhalb des Ortskerns sowie die Planungsrahmenbedingungen und die ausgelegten Unterlagen während der vorgezogenen informellen Bürgerbeteiligung vor. Während der Öffentlichkeitsbeteiligung seien von den Bürgerinnen und Bürgern aus dem Plangebiet keine Stellungnahmen eingegangen. Lediglich der BUND habe eine Eingabe abgegeben, die gleichzeitig auch für die nachfolgenden Tagesordnungspunkte gelte. Von der in der Stellungnahme vorgeschlagenen verpflichtenden Nutzung von Photovoltaik rät Herr Janßen ab, da andere gesetzliche Vorgaben bereits die verpflichtende Nutzungen von regenerativen Energien vorschrieben. In der Gesamtschau der Ergebnisse der laufenden Planverfahren im innerstädtischen Bereich schlägt Herr Janßen bestandsorientierte, zeitgemäße Festsetzungen vor. Hierbei geht er insbesondere auf die Regelungen zu überbaubaren Grundstücksflächen, die Anzahl der Vollgeschosse, Trauf- und Firsthöhen, Fassadengestaltungen, Dachfarben und Dachneigungen sowie Vorgaben zur Vorgartengestaltung und Fremdwerbeanlagen ein. Zuletzt erwähnt er die noch vorzunehmende Harmonisierung der Festsetzungen im Bereich der ‚Dr. Winters-Straße‘. Die westliche Straßenseite liege im Geltungsbereich des Bebauungsplans W1 und die östliche Straßenseite im Geltungsbereich des Bebauungsplanes W2. Hier seien bislang unterschiedliche Festsetzungen der Geschossigkeit und der First- und Traufhöhen gewählt worden. In der Sitzung des kommenden Verwaltungsausschusses sollte dies durch Beschluss harmonisiert werden, da bei vergleichbaren Strukturen auch entsprechende Festsetzungen gewählt werden sollten. Ratsherr Kroon steht der Thematik positiv gegenüber. Eine verdichtete Bauweise sei entlang der Radialen verträglich; innerhalb der Bereiche der Wohnstraßen sei seines Erachtens die bestandsorientierte Bebauung mit dem Angebot der Hintergrundstücksbebauung richtig. Hinsichtlich der Photovoltaikanlagen bekräftigt er die Aussagen von Herrn Janßen. Im weiteren Verfahren sei insbesondere auf die Punkte der Gestaltung der baulichen Anlagen sowie auf die Einfriedungen weiter einzugehen und die Bürgerinnen und Bürger aktiv im Planungsprozess einzubinden. Ratsherr Schmidt-Berg vertritt die gleiche Sichtweise; der Spagat zwischen Verdichtung und Bestandsorientierung sei hier gelungen. Ratsherr Lukoschus könne dem Verfahren grundsätzlich zustimmen, bemängelt aber die wenig ansprechende Form der Bürgerbeteiligung, die ausschließlich über die örtliche Tageszeitung stattgefunden habe. Die Beteiligung müsse vielfältiger z.B. durch die Verteilung von Flyern, erfolgen, damit alle Bürgerinnen und Bürger erreicht würden. Ratsherr Schmidt-Berg ergänzt hierzu, dass eine Bürgerveranstaltung angedacht gewesen sei, diese jedoch aufgrund der Corona-Pandemie nicht durchgeführt wurde. Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss: Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt. Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage im Rathaus öffentlich ausgelegt werden. Abstimmungsergebnis: einstimmig
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