Bürgerinformationssystem
Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Drucksache Nr. 21/0956-02 und bittet Herrn Janßen um Erläuterungen zur Beschlussvorlage. Herr Janßen stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation (beigefügt als Anlage zum Tagesordnungspunkt) die Planungsrahmenbedingungen sowie die ausgelegten Unterlagen während der vorgezogenen informellen Bürgerbeteiligung vor. Die im TOP 6 erwähnte Stellungnahme des BUND würde auch in diesem Verfahren gelten und er verweist auf die Abwägung. Im Zuge der Beteiligung seien von den Bürgerinnen und Bürgern aus dem Plangebiet zwei Stellungnahmen eingegangen. Eine Stellungnahme sei von insgesamt 98 Anwohnern unterschrieben worden. Hier sei die Weiterführung der Variante 1 gefordert und weitere Bereiche für eine eingeschossige Bauweise anstatt einer zweigeschossigen Bauweise vorgeschlagen worden. In der zweiten Stellungnahme wurde angeregt, einen Privatweg, der im Ursprungsbebauungsplan mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht (GFL) zur Hintergrundstückserschließung (Fläche hinter Otte-Beton) versehen war, in eine Baufläche festzusetzen. Den Stellungnahmen könne zum Teil gefolgt werden-. Das bestehende GFL könne in reduzierter Breite (durchgängig 5m breit) festgesetzt und die nicht hierfür benötige Fläche als nichtüberbuabre/überbaubare Grundstücksfläche herangezogen werden. Herr Janßen erläutert sodann die weiteren textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften, in denen unter anderem die Fassaden- und Vorgartengestaltung sowie Einfriedungen behandelt würden. Es schließt sich eine Diskussion über die maximale Höhe der Hecken im straßenzugeordneten nichtüberbaubaren Grundstücksbereich an. Hier sei eine Abwägung zwischen Ortsgestaltung und privatem Sichtschutz vorzunehmen. Ob die Stadt Westerstede die Höhe der Einfriedung festsetzen sollte oder nicht, herrscht eine Uneinigkeit. Die grundsätzliche Intention der Bauvorschrift, Stabgitterzäune mit Einflechtungen zu verhindern, wird jedoch geteilt. Bestehende Einfriedungen hätten Bestandsschutz. Anmerkung der Verwaltung: Das Planungsbüro NWP hat eine ortsgestalterische Begründung für die Festsetzung der maximale Höhe der Hecken im straßenzugeordneten nichtüberbaubaren Grundstücksbereich erstellt. Die Ausarbeitung ist als Anlage beigefügt. Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss: Die modifizierte Variante 1 der Grundzüge der Planung wird weiterverfolgt Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt.
Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage im Rathaus öffentlich ausgelegt werden. Abstimmungsergebnis: einstimmig
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