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Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 21/0980-01 und bittet Herrn Janßen um nähere Erläuterungen. Herr Janßen stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation (beigefügt als Anlage zum Tagesordnungspunkt) die Planungsrahmenbedingungen, die Bestandssituation sowie die im Verfahren eingegangenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen vor. In der Stellungnahme des Landkreises Ammerland wurde angeregt, ein neues Lärmschutzgutachten zu erstellen, da das bestehende Gutachten aus dem Jahr 2013 stamme und auf Verkehrsdaten aus dem Jahr 2010 basiere. Das Gutachten liege nunmehr in aktualisierter Form vor und komme zu dem Ergebnis, dass passive Lärmschutzeinrichtungen bei Neubauten erforderlich seien. Weiterhin sei eine Stellungnahme eines Anliegers eingegangen. In dieser Stellungnahme werde die Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche entlang der Burgstraße zur besseren Ausnutzung des Grundstücks angeregt. Städtebaulich könne dieser Stellungnahme dem Grunde nach gefolgt werden. Es werde jedoch darauf hingewiesen, dass im Gewerbegebiet auch eine bestandsgeschützte Wohnbebauung vorliege. Nach Ansicht der Verwaltung sollte diese Situation mit allen direkt Betroffenen in einem Gespräch erörtert werden. So werde vorgeschlagen, das Planverfahren in zwei Teilbereiche zu gliedern und den Teilbereich mit dem Sondergebiet für die Firma Coldewey (Teilbereich A) kurzfristig erneut auszulegen sowie den übrigen Teilbereich (Teilbereich B) bis zur weiteren Klärung zurückzustellen. Herr Leffers antwortet auf Nachfrage von Ratsherrn Lukoschus bzgl. des weiteren zeitlichen Ablaufes zum Teilbereichs B, dass die Klärung bis zur nächsten Sitzung des Bauausschusses Anfang Februar 2022 vorgesehen sei. Ratsherr Kurt spricht sich aus Gründen der Wirtschaftsförderung für die Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche aus. Nach kurzer anschließender Diskussion wird festgestellt, dass eine Beteiligung der Grundstückseigentümer im Teilbereich B zur planungs- und grundstücksrechtlichen Klärung für sinnvoll erachtet werde. Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss: Den Abwägungs- und Verfahrensvorschlägen wird zugestimmt. Das Verfahren wird in die Teilbereiche A und B geteilt. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 68 Teilbereich A sowie die Begründung und der Umweltbericht wird nach § 4a Absatz 3 Satz 1 BauGB erneut öffentlich ausgelegt. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden erneut nach § 4 Absatz 2 BauGB beteiligt. Nach § 4a Absatz 3 Satz 2 und 3 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können und die Dauer der Auslegung sowie die Frist zur Stellungnahme auf 14 Tage verkürzt wird. Die Verwaltung wird beauftragt, die planungs- und grundstücksrechtliche Situation mit den Anliegern im Bebauungsplan Nr. 68 Teilbereich B weiter zu erläutern. Abstimmungsergebnis: einstimmig
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