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Beschlussvorschlag:Den Abwägungs- und Verfahrensvorschlägen wird zugestimmt. Das Verfahren wird in die Teilbereiche A und B geteilt. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 68 Teilbereich A sowie die Begründung und der Umweltbericht wird nach § 4a Absatz 3 Satz 1 BauGB erneut öffentlich ausgelegt. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden erneut nach § 4 Absatz 2 BauGB beteiligt. Nach § 4a Absatz 3 Satz 2 und 3 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können und die Dauer der Auslegung sowie die Frist zur Stellungnahme auf 14 Tage verkürzt wird. Die Verwaltung wird beauftragt, die planungs- und grundstücksrechtliche Situation mit den Anliegern im Bebauungsplan Nr. 68 Teilbereich B weiter zu erläutern.
Sachverhalt:Die öffentliche Auslegung der oben genannten Bauleitplanung wurde nach Bekanntmachung in der Nordwest-Zeitung am 12.08.2021 vom 20.08.2021 bis einschließlich zum 21.09.2021 durchgeführt. Hierüber sind auch die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange unterrichtet und zur Stellungnahme aufgefordert worden. Die Unterlagen konnten auch über das Internet eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden. Die entsprechenden Unterlagen sind auch weiterhin bis zum Satzungsbeschluss unter www.westerstede.de > Rubrik Rathaus&Poltik > Aktuell > Bauleitplanung, veröffentlicht.
Es ist eine Stellungnahme einer Anliegers eingegangen. In dieser Stellungnahme wird die Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche entlang der Burgstraße zur besseren Ausnutzung des Grundstücks angeregt. Die Stellungnahme ist aufgrund des Datenschutzes anonymisiert beigefügt. Nach Ansicht der Verwaltung könnte dieser Stellungnahme dem Grunde nach gefolgt werden. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass im Gewerbegebiet auch eine bestandsgeschützte Wohnbebauung vorliegt. Die Ausweitung der überbaubaren Grundstücksfläche und somit die planugsrechtliche Vorbereitung eines Bürogebäudes quasi vor dem Wohngebäude kann nicht im Sinne der Gesundheitsstadt im Grünen wohnverträglich sein. Vielmehr wird vorgeschlagen, mit allen Anliegern zusammen die planungs- und grundstücksrechtliche Situation zu erläutern und eine einvernehmliche Lösung zu finden. Nach dieser Klärung kann das Verfahren weitergeführt werden. Da dies jedoch lediglich den nördlichen Bereich des Bebauungsplanes betrifft, wird ebenfalls vorgeschlagen, das Verfahren in zwei Teilbereiche zu teilen und den übrigen Bereich verfahrensmäßig weiterzuführen. Neben der privaten Stellungnahme sind auch Stellungnahmen von Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangen. In der Stellungnahme des Landkreises Ammerland wurde angeregt, ein neues Lärmschutzgutachten zu erstellen, da das bestehende Gutachten aus dem Jahr 2013 stammt und auf Verkehrsdaten aus dem Jahr 2010 basiert. Ein entsprechendes Gutachten wurde in Auftrag gegeben. Die konkreten Ergebnisse werden in der Sitzung präsentiert. Auswirkungen wird das Gutachten auf die einzuhaltenden Lärmpegelbereiche haben. Über die weiteren Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange hat das Planungsbüro NWP, Oldenburg, eine Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen vorbereitet, die als Anlage beigefügt ist. Aufgrund des neuen Lärmschutzgutachtens sind auch die Grundzüge der Planung im Teilbereich A betroffen, sodass eine erneute Auslegung erforderlich ist. Die Verwaltung schlägt für den Teilbereich A vor, die erneute Auslegung kurzfristig durchzuführen, um der Firma Coldewey die entsprechende Entwicklungsmöglichkeit auch zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Möglichkeiten des § 4 a Absatz 3 Sätze 2 und 3 BauGB sollten in Anspruch genommen werden, sodass nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen der Planung Stellungnahmen abgegeben werden können und die Dauer der Auslegung sowie die Frist zur Stellungnahme auf 14 Tage reduziert wird. Änderungen innerhalb der 48. Änderung des Flächennutzungsplanes ergeben sich durch die abgegebenen Stellungnahmen nicht. Es wird jedoch vorgeschlagen, den Feststellungsbeschluss zusammen mit dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes zu fassen, sodass über den Flächennutzungsplan zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend abgestimmt werden braucht.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Die Aufwendungen für eine erneute Auslegung sowie für das Gutachten belaufen sich auf rund 6.000 Euro.
Anlage/n:Tabelle mit Abwägungs- und Verfahrensvorschlägen
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