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Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage 22/1171 und bittet Herrn Hots um weitere Ausführungen. Herr Hots erläutert kurz die Planungsrahmenbedingungen sowie die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes Nr. W5. Angedacht sei für das Grundstück der ehemaligen Post, Poststraße 2, eine zweigeschossige Bauweise mit einer max. Traufhöhe von 7,50m sowie einer max. Firsthöhe von 14,00m. Nunmehr wurde für dieses Grundstück ein Bauantrag eingereicht. Geplant sei ein Wohn- und Geschäftshaus mit 650qm gewerblicher Nutzung im Erdgeschoss sowie elf Wohnungen im Ober- und Dachgeschoss. Vorab wurde der Investor über die Rahmenbedingungen in Kenntnis gesetzt und Änderungen an den Antragsunterlagen seien vorgenommen worden. So hielte sich das Bauvorhaben an die bisher geäußerten Vorstellungen der Stadt hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung; nach Ansicht der Verwaltung könne für den Baukörper an sich die Ausnahme erteilt werden, jedoch sei der Lageplan sowie die Anzahl und Anordnung der Stellplatzflächen noch näher zu diskutieren. So seien aufgrund der Nutzungen insgesamt 35 Einstellplätze zu schaffen; derzeit seien 27 Einstellplätze geplant. Hier könnte grds. ein Ablösevertrag für die erforderlichen nicht herzustellenden Einstellplätze mit dem Bauherrn geschlossen werden. Mit dem Investor sei auch über die Möglichkeit einer Tiefgarage diskutiert worden, die jedoch aufgrund der hohen Kosten nicht weitergeplant wurde. Hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem Umgebungsschutz des denkmalgeschützten Gebäudes Peterstraße 13 (Gebäude Leogrande) wurden seitens des Landkreises als Untere Denkmalschutzbehörde keine Bedenken geäußert. Die Verwaltung schlage vor, Gespräche mit dem Bauherrn bzgl. der Stellplätze zu führen und die Ausnahme von der Veränderungssperre bzgl. des Baukörpers zu signalisieren. Nach einer kurzen Diskussion sind sich die Ausschussmitglieder einig, dass die grundsätzliche Gestaltung des Gebäudes ansprechend sei und den bisherigen Vorstellungen der Stadt entspreche. Jedoch solle der Beschlussvorschlag vorerst zurückgestellt und ein Gesamtkonzept für die Platzgestaltung auf und um das Baugrundstück zusammen mit dem Bauherrn und der Verwaltung unter Heranziehung eines Fachplaners zu entwickeln. Hierbei sollte auch die Verkehrsführung sowie die mögliche Integration der bestehenden Mauer betrachtet werden. In der nächsten Ausschusssitzung sollte näher beraten werden. Arbeitsauftrag an die Verwaltung: Abstimmungsergebnis: Einstimmig. |
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