Bürgerinformationssystem
a) Feststellung der auf die einzelnen Fraktionen und Gruppen entfallenden Ausschusssitze nach dem Proportionsverfahren Hare/Niemeyer
Es wird folgende Verteilung der Sitze im Verwaltungsausschuss festgestellt:
b) Benennung der Beigeordneten und Grundmandatsinhaber und deren Stellvertreter
c) Feststellungsbeschluss nach § Abs. 1 S. 1 NKomVG i. V. m. § 71 Abs. 5 NKomVG
Die unter TOP 10 b) aufgeführte Besetzung des Verwaltungsausschusses wird einstimmig beschlossen.
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