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Auszug - Barrierefreie Erneuerung von Bushaltestellen: a) Haltestellen entlang der Kreisstraße 114 - Augustfehner Straße -, Hollriede - Ihausen b) Haltestelle "Am Stümmel" an der L820 - Westersteder Straße - in Ocholt  

 
 
Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Straßen- und Wegeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 28.02.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Forum der Oberschule Westerstede
Ort: Heinz-Böhnke-Straße 3, 26655 Westerstede
22/1189 Barrierefreie Erneuerung von Bushaltestellen:
a) Haltestellen entlang der Kreisstraße 114 - Augustfehner Straße -, Hollriede - Ihausen
b) Haltestelle "Am Stümmel" an der L820 - Westersteder Straße - in Ocholt
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Choti, Ramize
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage 22/1189 und bittet Herrn Hinrichs um weitere Ausführungen.

Herr Hinrichs zeigt anhand von Lageplänen die geplanten Erneuerungen der Bushaltestellen entlang der Augustfehner Straße und Westersteder Straße. Die nordwestlich gelegenen Bushaltestellen an der Augusfehner Straße (Südring, Fahrenholtz, Ihausen) sollen im Zuge der Radwegbaumaßnahme des Landkreises Ammerland im nächsten Jahr ausgebaut werden. Mit Hinblick auf die Zukunft werde eine Fahrbahnsanierung der Augustfehner Straße ebenfalls vom Landkreis Ammerland angestrebt, bei der auch die Herstellung eines Fahrbahnteilers geplant ist. Auch diedwestlich gelegenen Haltestellen sollen in dem Zuge barrierefrei ausgebaut werden.

Die Bushaltestelle an der Westersteder Straße „Am Stümmel“ soll lediglich nur auf der westlichen Haltestellenseite als Randhaltestelle ausgebaut werden, da die Barrierefreiheit auf der östlichen Seite der Bushaltestelle bereits gegeben ist.

Die Verwaltung habe darüber hinaus über einen weiteren Ausbau der Bushaltestelle „Alte Schule“ an der Langebrügger Straße gegenüber dem Restaurant Sonnenhof nachgedacht. Der Unterstand der Bushaltestelle in Richtung Westerstede sei durch den letzten Sturm zerstört worden, sodass keine Unterstellmöglichkeit mehrr die jeweiligen Einsteiger gegeben sei. Des Weiteren befinde sich die Haltestelle, genau wie die Haltestelle „Am Stümmel“, innerhalb der Ortsdurchfahrt. Die Stadt sei bei Ortsdurchfahrtsstraßen verpflichtet, Nebenanlagen baulich herzustellen und zu unterhalten, weswegen die Stadt folglich bei der Haltestelle „Alte Schule“ auch für den Tiefbau zuständig wäre. Die Haltestelle in Richtung Gießelhorst solle nur barrierefrei ohne Fahrgastunterstand hergestellt werden; allerdingssste dieser zwischen den Ausfahrten des Restaurants Sonnenhof versetzt werden. Vor dem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, die Bushaltestelle „Alte Schule“ beidseitig barrierefrei herzustellen. Die Verwaltung bittet um ein positives Begleiten der Maßnahme und um einen entsprechenden Beschluss.

Ratsfrau Ackermann stellt fest, dass die BushaltestelleAugustfehner Straße 70 in den Lageplänen bzgl. des barrierefreien Ausbaus von Bushaltestellen an der Augustfehner Straße, nicht als barrierefreier Ausbau geplant sei. Sie bittet um Prüfung, ob die Bushaltestelle grundsätzlich erhalten bleiben soll und ob ein barrierefreier Ausbau seitens des Landkreises trotzdem geplant sei.

Herr Hinrichs erläutert, dass der Ausbau der Haltestelle im Planfeststellungsverfahren des Radwegneubaus nicht aufgeführt sei. Sollte der Wunsch zur Beibehaltung bzw. barrierefreier Ausbau der Haltestelle verfolgt werden, hätte ein Antrag des Dorfes an den Landkreis Ammerland gestellt werden müssen.

Ratsherr Hooymann ist der Ansicht, dass die Barrierefreiheit der Bushaltestellen nicht nur den technischen Aufbau beinhalten sollte, sondern auch andere Hilfsmittel integriert werden sollten z.B. neben des taktilen Leitsystems für Sehbehinderte auch eine Anzeigetafel mit akustischen Fahrgastinformationen.

Auf Nachfrage von Ratsherrn Kuhlmann teilt Herr Hinrichs mit, dass eine Zusammenführung der Bushaltestellen „Alte Schule“ auf der Langebrügger Straße und der Bushaltestelle „Am Lukskamp“ in der Süderstraße seines Erachtens nicht möglich sei, da diese von verschiedenen Buslinien angefahren werdenrden.  


Beschluss:
a)

Der Ausbau der Haltestellen wird gemäß den Vorgaben der ÖPNV-Förderung umgesetzt, sofern die Fördermittel vom Zweckverband Verkehrsverbund Bremen-Niedersachsen (ZVBN) bewilligt werden. Im Haushalt 2023 sind für die Baumaßnahme Mittel in Höhe von 20.000,- Euro als Eigenanteil einzuplanen, vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsausschusses über die Priorisierung der Investitionen für das Haushaltsjahr 2023.

 

b)

Die Neugestaltung der Bushaltstelle „Am Stümmel“ wird entsprechend den Regelungen der Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) realisiert, wenn die Fördergelder von dort und ebenso vom ZVBN bewilligt werden. Im Haushalt 2023 sind für dieses Projekt Haushaltsmittel in Höhe von 9.000,- Euro als Eigenanteil einzuplanen, vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsausschusses über die Priorisierung der Investitionen für das Haushaltsjahr 2023.

 

c) Der Ausbau der Bushaltestelle „Alte Schule“ auf der Langebrügger Straße wird gemäß den Vorgaben der ÖPNV-Förderung umgesetzt, sofern die Fördermittel vom Zweckverband Verkehrsverbund Bremen-Niedersachsen (ZVBN) und der Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) bewilligt werden. Es sind Mittel für das Haushaltsjahr in Höhe von 12.600,- Euro vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsausschusses über die Priorisierung der Investitionen für das Haushaltsjahr 2023.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.