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Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 21/0980-03 und bittet Herrn Hinrichs um weitere Erläuterungen. Herr Hinrichs führt aus, dass im Laufe des Aufstellungsverfahren beschlossen wurde, das Planverfahren in zwei Teilbereiche zu gliedern und den Teilbereich mit dem Sondergebiet für die Firma Coldewey (Teilbereich A) erneut auszulegen sowie den übrigen Teilbereich (Teilbereich B) bis zur weiteren grundstücksrechtlichen Klärung zurückzustellen. Nunmehr konnte eine eigentumsrechtliche Lösung herbeigeführt werden, sodass der Teilbereich B kurzfristig erneut ausgelegt werden könne. Die erneute Auslegung sei erforderlich, da die überbaubare Grundstücksfläche zwischen den Bestandsgebäuden und der ‚Burgstraße‘ aufgrund einer Stellungnahme eines Grundstückseigentümers, erweitert wurde, sowie Festsetzungen zum Lärmschutz und Hinweise zur Oberflächenentwässerung hinzugefügt wurden. Ziel sei es, die beiden Teilbereiche nach der Durchführung der öffentlichen Auslegung des Teilbereichs B zur besseren Lesbarkeit wieder in einem Planwerk zusammenzuführen und gemeinsam in der nächsten Ratssitzung als Satzung zu beschließen bzw. den Feststellungsbeschluss der Flächennutzungsplanänderung zu fassen.
Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss: Den Abwägungs- und Verfahrensvorschlägen wird zugestimmt. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 68 Teilbereich B sowie die Begründung und der Umweltbericht wird nach § 4a Absatz 3 Satz 1 BauGB erneut öffentlich ausgelegt. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden erneut nach § 4 Absatz 2 BauGB beteiligt. Nach § 4a Absatz 3 Satz 2 und 3 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können und die Dauer der Auslegung sowie die Frist zur Stellungnahme auf 14 Tage verkürzt wird.
Abstimmungsergebnis:
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