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Beschlussvorschlag:Den Abwägungs- und Verfahrensvorschlägen wird zugestimmt. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 68 Teilbereich B sowie die Begründung und der Umweltbericht wird nach § 4a Absatz 3 Satz 1 BauGB erneut öffentlich ausgelegt. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden erneut nach § 4 Absatz 2 BauGB beteiligt. Nach § 4a Absatz 3 Satz 2 und 3 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können und die Dauer der Auslegung sowie die Frist zur Stellungnahme auf 14 Tage verkürzt wird.
Sachverhalt:Die öffentliche Auslegung des oben genannten Bebauungsplanes wurde nach Bekanntmachung in der Nordwest-Zeitung am 12.08.2021 vom 20.08.2021 bis einschließlich zum 21.09.2021 durchgeführt. Hierüber sind auch die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange unterrichtet und zur Stellungnahme aufgefordert worden. Die Unterlagen konnten auch über das Internet eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden. Die entsprechenden Unterlagen sind auch weiterhin bis zum Satzungsbeschluss unter www.westerstede.de > Rubrik Rathaus&Poltik > Aktuell > Bauleitplanung, veröffentlicht.
Während der damaligen Auslegung ist eine Stellungnahme eines Anliegers eingegangen. In dieser Stellungnahme wurde die Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche entlang der ‚Burgstraße‘ zur besseren Ausnutzung des Grundstücks angeregt. Da dies jedoch lediglich den nördlichen Bereich des Bebauungsplanes betraf, hat der Verwaltungsausschuss nach Vorberatung im Bauausschuss beschlossen, das Verfahren in zwei Teilbereiche zu teilen und den übrigen Bereich, Teilbereich A, verfahrensmäßig weiterzuführen. Für diesen Teilbereich A wurde die erneute Auslegung im Winter 2021 durchgeführt und der Satzungsbeschluss wurde bereits vorbereitet.
Für den Teilbereich B wurde beschlossen, dass die Verwaltung die planungs- und grundstücksrechtliche Situation mit den Anliegern im Bebauungsplan Nr. 68 Teilbereich B weiter erläutert. Nunmehr wurde eine einvernehmliche Lösung gefunden und das Verfahren kann weitergeführt werden, sodass vorgeschlagen wird, die überbaubare Grundstücksfläche im Teilbereich B entlang der ‚Burgstraße‘ zu erweitern. Diese Erweiterung sowie die Festsetzung von neuen Lärmpegelbereichen als Ergebnis der öffentlichen Auslegung aus dem Herbst 2021 bedingen eine erneute öffentliche Auslegung des Teilbereiches. Die Verwaltung schlägt somit vor, die erneute Auslegung zu beschließen und kurzfristig durchzuführen, um dem Grundstückseigentümer die entsprechende Entwicklungsmöglichkeit auch zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Möglichkeiten des § 4 a Absatz 3 Sätze 2 und 3 BauGB sollten in Anspruch genommen werden, sodass nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen der Planung Stellungnahmen abgegeben werden können und die Dauer der Auslegung sowie die Frist zur Stellungnahme auf 14 Tage reduziert wird. Der Entwurf des Bebauungsplanes wird in der Sitzung vorgestellt. Zur zeitlichen Beratungsfolge der Bauleitplanung ist zu erwähnen, dass es seitens der Verwaltung beabsichtigt ist, die beiden Teilbereiche nach der Durchführung der öffentlichen Auslegung des Teilbereichs B zur besseren Lesbarkeit wieder in einem Planwerk zusammenzuführen und gemeinsam als Satzung zu beschließen bzw. den Feststellungsbeschluss der Flächennutzungsplanänderung zu fassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Anlage/n:Tabelle mit Abwägungs- und Verfahrensvorschlägen der öffentlichen Auslegung
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