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Auszug - Bericht der Verwaltung  

 
 
Sitzung des Sozialausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 16.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:54 Anlass: Sitzung
Raum: Forum der Oberschule Westerstede
Ort: Heinz-Böhnke-Straße 3, 26655 Westerstede
 
Wortprotokoll

Herr Busch berichtet, dass in den letzten zwei Monaten bereits 60 Schutzsuchende aus der Ukraine in Westerstede und den Dörfern untergebracht werden konnten. Die Bevölkerung zeige dabei eine große Hilfsbereitschaft.
Man musste jedoch auch feststellen, dass um die 100 Geflüchtete nicht über die Landesaufnahmestelle und über den Landkreis Ammerland nach Westerstede gekommen seien, sondern privat organisiert den Weg hierher gefunden haben. Sie seien beispielsweise privat bei Familien untergekommen. Dies sei perspektivisch eine große Herausforderung, da selbst die Unterbringung der offiziell zugezogenen Geflüchteten schwierig sei. Die privat Zugezogenen würden ebenfalls Hilfe in Form von Wohnraum oder finanzieller Unterstützung benötigen. Zudem seien einige Geflüchtete mit einer Behinderung beeinträchtigt, die die Wohnungssuche für diese erschweren würden.
Die Verwaltung habe sich gegen die Annahme von Spenden entschieden, da es viele Kapazitäten binden rde, diese zu sichten und auf Eignung zu prüfen.

Zudem erwähnt Herr Busch, dass auch vermehrt Ortskräfte aus Afghanistan nach Deutschland men. Die Verwaltung plane derzeit von Woche zu Woche. Ein Ende der aktuellen Krisen sei noch nicht in Sicht.

Zum Schluss spricht Herr Busch ein großes Lob an sein Team aus dem Sozialamt für die geleistete Arbeit aus.

Frau Ohliger berichtet von der Platzvergabe für die Kindertagesstätten. Dieses Jahr sei man in der glücklichen Lage gewesen, allen Kindergartenkindern einen Kindergartenplatz anzubieten, sofern die Anträge für einen Betreuungsplatz rechtzeitig gestellt worden waren. Problematisch wurde es jedoch da, wo die Erstwünsche der Eltern nicht berücksichtigt werden konnten und keine weiteren Wünsche vermerkt waren. Leider war die Nachfrage für die Betreuungsplätze der Dörfer in diesem Jahr zu hoch. Jedoch konnten hier andere Lösungen gefunden werden.

Frau Ohliger erläutert, dass es im Krippenbereich zunächst schlechter aussehen würde. Berechnet nach den Geburtenjahrgängen habe man einen max. Bedarf von circa 450 Krippenplätzen, wenn alle Eltern ihre Kinder in die Krippe geben würden. Tatsächlich habe man aber nur 195 Platzangebote verschickt. Dies ergebe eine Belegungsquote von circa 43 Prozent. Das Land Niedersachen empfehle eine Quote von circa 35 Prozent. Die Stadt Westerstede würde daher schon mehr als die geforderte Anzahl an Krippenplätzen anbieten. Dennoch merke die Verwaltung den stetig ansteigenden Bedarf an Krippenplätzen. Ein zusätzliches Betreuungsangebot zu den Krippenplätzen seien die Betreuungsplätze in der Tagespflege. Zum Ende dieses Kindergartenjahres würden allerdings 5 Tagespflegestellen aufhören, darunter eine Großtagespflege mit 10 Betreuungsplätzen.

Bei der Platzvergabe in Kindergartenbereich sowie im Krippenbereich wurden bisher noch keine Zuzüge, Wegzüge, verspätete Anträge sowie die Anträge der Geflüchteten berücksichtigt. 

Frau Pottek berichtet, dass die FWG Wir Ammerländer“ einen Antrag bezüglich der Ausbildung von Fachkräften gestellt habe. Dadurch solle auch Seiteneinsteigern die Möglichkeit gegeben werden, den Beruf zu erlernen. Bisher habe die Stadt Westerstede bereits in jeder Kindertagesstätte eine zusätzliche Kraft aus der Richtlinie Qualität einstellen können.

Die zuständige Schule für die Ausbildung der Fachkräfte sei die BBS Ammerland in Rostrup. Sichersse noch geklärt werden, in wie weit die Kommunen noch etwas dazu beitragen könnten, wie zum Beispiel durch die finanzielle Förderung der Ausbildungsplätze. Grundsätzlich sei aber der Landkreis Ammerland, bzw. das Land Niedersachsen für die Schulplätze zuständig. Ohne diese Schulplätze würden Attraktivierungsmaßnahmen von Seiten der Träger ins Leere laufen. Der Antrag werde im Herbst dem Sozialausschuss vorgelegt. Ggf. habe sich bis dahin hinsichtlich des Angebotes an Schulplätzen etwas getan.

Weiterhin führt Frau Pottek aus, dass ein erhöhter Personalbedarf sowie infolgedessen eine größere Belastung der vorhandenen Mitarbeiter*Innen durch die Mehrarbeitsstunden und den Personalausfall bei der Kita-Bereisung in den Kindertagesstätten festgestellt wurde.

Frau Pottek geht auf den Antrag des Gymnastikvereins aus Linswege für die Weiternutzung der Bewegungshalle der Kindertagesstätte in Linswege ein und führt aus, dass dieser im Schulausschuss behandelt werden würde. Bei der Bereisung habe man die Bewegungshalle besichtigt. Die Leitung der Kindertagesstätte habe einen Brief bezüglich der Gespräche bei der Bereisung geschrieben, an der sie leider krankheitsbedingt verhindert war. Der Kindertagesstätte sei es wichtig, dass keiner sich unerwünscht in der Einrichtung fühle.

Frau Pottek führt aus, dass es aufgrund der Covid-19 Pandemie leider immer noch zu hohen Ausfällen kommen würde und dadurch Gruppen zeitweise geschlossen werden müssten. Seit Anfang Mai seien die Testung der Kinder freiwillig, jedoch erhalte die Verwaltung weiterhin drei Antigen-Tests pro Woche für jedes Kind vom Land Niedersachsen. Diese werden nahtlos den Kindertagesstätten zur Verfügung gestellt.             
Weiterhin sei die Absonderungsverordnung geändert worden.  So müsse man sich nur noch 5 Tage absondern und dürfe danach wieder in die Kindertagesstätten. Leider seien die Mitarbeiter aber um die 10 Tage in Quarantäne, weil sie nicht eher gesunden würden. Der Betreuungsschlüssel müsse aber weiterhin aufrechterhalten werden. Zwar seien Lockerungen bezüglich der Qualifikationen für den Zeitraum der Pandemie eingeführt worden, sodass auch geeignete Kräfte hinzugezogen werden könnten. Aber auch dieses Personal sse vorhanden und gesund sein. 

Sofern die Schließung von Gruppen einer Kindertagesstätte für mindestens 5 Tage seitens der Verwaltung angeordnet worden sei, würde die Stadt Westerstede die Beiträge zurückerstatten. Die Erstattung erfolge aber erst zum Ende des Kindergartenjahres.               
Mittlerweile seine vielen Angebote, die durch die Pandemie nicht durchgeführt werden konnten wieder möglich. Jedoch gebe es in einigen Kindertagesstätten trotzdem noch Einschränkungen, wie beispielsweise das Mittagessen in der Kinderkrippe Am Schützenbusch oder die Früh- und Spätbetreuung in der Jahnallee.

Außerdem führt Frau Pottek aus, dass die Ukraine-Krise zukünftig weitere Ressourcen binden würde. Die geflüchteten Kinder würden ebenfalls einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben. Momentan rechne man mit circa 25 Kindergartenkindern und 3-4 Krippenkindern. Das Land Niedersachsen habe eine Durchführungsverordnung erlassen, die das 26 Kind in einer Kindergartengruppe bis Ende Juli erlauben würde. Bisher war sich die Verwaltung einig, dass kein 26. Kind in einer Gruppe aufgenommen werden solle. Wie es im neuen Kindergartenjahr aussehen würde, könne man noch nicht abschätzen. Eine Rechtsgrundlage würde bisher fehlen und für niedrigschwellige Angebote gebe es keine Förderung vom Land Niedersachsen.
Erschwerend hinzu kommen die bereits im Mai beginnenden Sprachkurse für die Geflüchtete. Diese würden weiterhin vormittags angeboten werden.

 

Ausschussvorsitzende Finke bittet um Wortmeldungen zum Bericht.

Herr Lukoschus spricht seinen Dank für die Präsentation des Antrages aus. Fachkräfte rden gebraucht und müssten gebunden werden. Der Landkreis Ammerland sei für die Schaffung Schulplätze zuständig. Daher sei auch beim Landkreis der Antrag der FWG eingegangen.              
Jedoch zeige sich, dass die Schule keine Plätze anbieten würde, wenn kein Bedarf angezeigt werden würde. In diesem Punkt müsse man sich mit den Kommunen im Ammerland verbünden und den Bedarf anmelden, um somit mehr Personal für die Kindertagesstten zu gewinnen.               
Auf Nachfrage von Herrn Lukoschus erläutert Herr Busch, dass es keine genaue Zahl der Geflüchteten gebe, die nicht über die Landesaufnahmestelle nach Westerstede kämen. Einige Familien rden nicht in Westerstede bleiben.. Eine Registrierungspflicht bestehe in den ersten drei Monaten nicht. Frau Ohliger erklärt auf Nachfrage von Herrn Lukoschus, dass einige Tagespflegestellen aufgrund der finanziellen Entwicklung und Personalverluste aufgegeben worden seien, aber auch aufgrund von privaten Gründen.

rgermeister Rösner ergänzt zur Ausbildung der Fachkräfte, dass Landrätin Harms sich bereits mit diesem Thema beschäftige und man ein Bedarf in Zusammenarbeit mit den Kommunen dokumentierensse.