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Ratsvorsitzende Beeken verweist auf die Beschlussvorlage 22/1239. Weitere Wortmeldungen erfolgen nicht. Ratsvorsitzende Beeken lässt sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen. Beschluss: Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes nebst Begründung und Umweltbericht aufgrund des § 2 Absatz 1 BauGB und § 58 NKomVG festgestellt.
Die Teilbereiche A und B des Bebauungsplanes Nr. 68 - Sondergebiet für Fachhandel und handwerkliche Dienstleistungen – werden zusammengeführt.
Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und der Bebauungsplan Nr. 68 – Sondergebiet für Fachhandel und handwerkliche Dienstleistungen - aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB sowie der §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung nebst Begründung und Umweltbericht als Satzung beschlossen. Abstimmungsergebnis:
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