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Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage 21/0981-04 und bittet Herrn Janßen um weitere Ausführungen.
Herr Janßen stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation die Planungsrahmenbedingungen, die ausgelegten Unterlagen sowie kurz die eingegangenen und bereits teilweise abgewogenen Stellungnahmen vor. Der Landkreis Ammerland habe damals in seiner Stellungnahme unter anderem die Aktualisierung des Verkehrs- und Gewerbelärmgutachtens sowie die Erstellung eines Oberflächenentwässerungsgutachtens gefordert. Auch habe die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Oldenburg, Anregungen gegeben, die eine weitere Abstimmung erforderten. Die entsprechenden Gutachten lägen nunmehr in den Grundzügen vor und die Abstimmungen mit dem Land bzgl. des Kreuzungspunktes „Kleinburgforder Straße / Ammerlandallee“ hätten ebenfalls stattgefunden, sodass der Auslegungsbeschluss im nächsten Verwaltungsausschuss gefasst werden könne.
Ratsherr Töpfel hinterfragt die Möglichkeit das Regenrückhaltebecken zu einem Biotop auszubauen.
Herr Leffers erläutert, dass das Regenrückhaltebecken zunächst als technisches Bauwerk zu verstehen sei und insofern auf Dauer „funktionieren“ müsse. Beschlussvorschlag den Verwaltungsausschuss: Den Verfahrensvorschlägen wird zugestimmt. Ferner wird den Entwürfen der 129. Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes Nr. 124 - Wohnen und Gewerbe Kleinburgforder Straße, mit örtlichen Bauvorschriften - sowie den Begründungen nebst Umweltberichten zugestimmt und beschlossen, diese öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB). Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB). Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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