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Beschlussvorschlag:Die 129. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Bebauungsplan Nr. 124 – Wohnen und Gewerbe Kleinburgforder Straße – werden gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch aufgestellt.
Sachverhalt:Im Jahre 2014 wurde eine Konzeptstudie für die Entwicklung des Gewerbestandortes Burgforde zwischen Burgstraße und der Ammerlandallee erstellt. Hier wurde auf der Grundlage einer Bestandsanalyse geprüft, wie sich die weitere gewerbliche Entwicklung im Anschluss an das Bebauungsplangebiet Nr. 91n und dem Industriegebiet Hansacker im Bebauungsplan Nr. 24 und 24a darstellen kann. Im Ergebnis wurden mehrere Alternativen erarbeitet, die von einer Entwicklung in mehreren Stufen ausgehen und ein abgestuftes kleinteiliges Gewerbe an der Burgstraße vorsehen. Wichtig hierbei war, dass ein verträglicher Übergang zum Bestand geschaffen wird, um die ländlich geprägte Wohnbebauung mit ehemaligen landwirtschaftlichen Hofstellen nicht über Gebühr zu beeinträchtigen. Die Stadt Westerstede strebt mit dieser Planung langfristig eine Arrondierung der Gewerbeflächen aus Richtung Hansacker bis zur Einmündung Burgstraße/Ammerlandallee an, vgl. nachstehendes Konzept.
Der genannte Einmündungsbereich wurde im vergangenem Jahr im Zuge des Bebauungsplanes Nr. 115 beplant. Die Gewerbegrundstücke sind bereits zu rd. 80 % vergeben und die übrigen Flächen sind reserviert. Die Erschließungsarbeiten werden in Kürze starten.
Nunmehr ist beabsichtigt, die gewerblichen Bauflächen in Burgforde entsprechend den raumordnerischen Zielen und den im Strukturkonzept festgelegten Grundsätzen mit einer kleinteiligen gewerblichen Entwicklung in Verbindung mit einer dorfverträglichen Wohnentwicklung zu erweitern.
Die Verwaltung schlägt vor, den Aufstellungsbeschluss zu fassen, um die Planungsabsicht im Geltungsbereich zu verdeutlichen. Im Weiteren würden daraufhin die Vorentwürfe entwickelt und in einer der nächsten Ausschusssitzungen vorgestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Durch die Fassung des Aufstellungsbeschlusses werden lediglich Aufwendungen i.H.v. ca. 500 Euro aufgrund der öffentlichen Bekanntmachung ausgelöst.
Anlage/n:
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