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Ratsherr Grambart erkundigt sich nach einem vorhandenen Stallbrandkonzept sowie ob in diesem Zuge die Feuerwehren, die in Westerstede vorhanden Ställe auf mögliche Probleme des Brandschutzes kontrollieren würden. Standbrandmeister Siehlmann erläutert hierzu, dass es sich bei der Tätigkeit der Feuerwehr um abwehrenden Brandschutz handle. Bei Kontrolle der vorhandenen landwirtschaftlichen Ställe auf mögliche Gefahren bezüglich des Brandschutzes, handele es sich um vorbeugenden Brandschutz, welcher nicht zum Aufgabenbereich der Feuerwehr gehöre. Er führt an, dass mittlerweile Scheunenbrände nicht mehr die große Ausnahmesituation darstellen würden und hier reichlich Erfahrung bestünde. Frau Hinrichs merkt an, dass durch die Baugenehmigung eines solchen Gebäudes diese unter anderem der vorbeugende Brandschutz geregelt und entsprechende Maßnahmen angeordnet werden. |
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