Bürgerinformationssystem

Auszug - Ausstattung städtischer Gebäude mit Photovoltaikanlagen - Vortrag und Mittelbereitstellung  

 
 
Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 29.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:56 Anlass: Sitzung
Raum: Saal auf dem Jaspershof
Ort: Zum Stiftungspark 27, 26655 Westerstede
20/0774-01 Ausstattung städtischer Gebäude mit Photovoltaikanlagen - Vortrag und Mittelbereitstellung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
20/0774
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hinrichs, Rolf
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der stellv. Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 20/0774-01 und bittet Herrn Blum von der Fa. Nordwest Gruppe // Solar + Neue Energien, Werlte, um weitere Erläuterungen.

Herr Blum ergänzt die Beschlussvorlage dahingehend, dass er die Wirtschaftlichkeitsüberlegung der Maßnahmen in den Vordergrund stellt. So sei es sinnhaft, das Dach des Feuerwehrgerätehauses Hollwege als Pilotprojekt mit einer Photovoltaikanlage auszustatten. Dies zum einen, da der Strombedarf des Gebäudes aufgrund der technischen Einrichtung recht hoch und stabil sei und zum anderen, da durch die Photovoltaikanlage eine gewisse Autarkie geschaffen werden könne, die bei einem Feuerwehrgerätehaus umso wichtiger sei. Sodann zeigt Herr Blum anhand eines Unabhängigkeitsrechners der Hochschule für Technik und Wissenschaft Berlin die Auswirkungen der unterschiedlichen Parameter „Jahresstromverbrauch“, „Photovoltaikleistung“ und „nutzbare Speicherkapazität“ auf den Autarkiegrad des Gebäudes. So könne der Netzbezug bei Annahme eines Jahresstromverbrauchs von 10.000 kWh und einer Photovoltaikleistung von 20 kW bei Einbau eines Speichers mit 16 kWh von 64 % auf 27 % verringert werden.

(Anmerkung der Verwaltung: Die Internetseite ist über folgenden Link abrufbar: https://solar.htw-berlin.de/rechner/unabhaengigkeitsrechner/)

Der stellvertretende Ausschussvorsitzende bedankt sich bei Herrn Blum für die Ausführungen und bittet die Ausschussmitglieder um Nachfragen bzw. Wortbeiträge.

Herr Blum bejaht die Nachfrage von Ratsherrn Kroon, ob die neuen Regelungen bzgl. der Umsatzsteuerbefreiung im kommenden Jahr auch für Kommunen gelten würden.

Ratsherr Cording hinterfragt, ob bereits weitere Kosten/Nutzen bzw. Amortisationsberechnungen der Photovoltaikanlage auf dem Feuerwehrgerätehaus existieren würden.

Herr Blum erläutert, dass er zunächst anhand eines unabhängigen Rechners die Autarkie eines Gebäudes darstellen wollte. Zur Amortisationsberechnung führt er aus, dass diese vielen Variablen unterliege und in einer separaten konkreten Betrachtung durchgeführt werden könne; in der Regel würden sich jedoch Photovoltaikanlagen nach 10-12 Jahren amortisieren.

Ratsherr Töpfel dankt Herrn Blum für den Vortrag, hebt explizit die Wirtschaftlichkeit hervor und wirbt dafür, dem Beschlussvorschlag zu unterstützen.

Herr Leffers ergänzt, dass die Grundvoraussetzungen zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Feuerwehrgerätehaus Hollwege bereits in der Bauphase bedacht wurden. Bei vielen anderen städtischen Geuden sei die Errichtung wohl nur unter erhöhtem technischen Aufwand innerhalb der Gebäudestruktur möglich; aus diesem Grund müsste überlegt werden, bei welchen Gebäuden eine Photovoltaikanlage aus wirtschaftlicher Betrachtung sinnhaft sei. Der Beschlussvorschlag sei als eine Art Auftakt zur weiteren Ausstattung städtischer Gebäude mit Photovoltaikanlagen in den kommenden Jahren zu verstehen.

 


Beschluss:

Der Haushaltsausschuss wird gebeten, für die Ausstattung städtischer Gebäude mit Photovoltaikanlagen für das Haushaltsjahr 2023 im Investitionshaushalt als Auftakt einen Betrag von 100.000,00 € bereitzustellen.
 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig.