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Auszug - Bebauungsplan - W5 Peterstraße, Lange Straße, Kirchenstraße - mit örtlichen Bauvorschriften - Festlegung des Beteiligungsverfahrens  

 
 
Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 29.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:56 Anlass: Sitzung
Raum: Saal auf dem Jaspershof
Ort: Zum Stiftungspark 27, 26655 Westerstede
21/0957-06 Bebauungsplan - W5 Peterstraße, Lange Straße, Kirchenstraße - mit örtlichen Bauvorschriften - Festlegung des Beteiligungsverfahrens
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
21/0957
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der stellvertretende Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 21/0957-06 und bittet Frau große Austing, Planungsbüro Diekmann-Mosebach&Partner, Rastede, um nähere Erläuterungen.

Frau große Austing erutert anhand einer PowerPoint-Präsentation die Planungsrahmenbedingungen des Bebauungsplanes W5. Hierbei geht sie insbesondere auf die bestehenden Bebauungspläne im Geltungsbereich sowie die Höhenentwicklung und Gliederung des Gebietes ein. Wie bereits in den Diskussionen zu den informellen Beteiligungsschritten hervorgehoben, sei die Sicherung der Traufgassen (Häusings) r das Stadtbild von hohem Gewicht. Dies sei nunmehr durch die Planung von Baulinien zwischen den Gebäuden als eine Art der Bestandssicherung erfolgt. Sollte ein Bauherr von diesen Baulinien abweichen wollen, wäre dies im Zuge einer Befreiung von dem Bebauungsplan unter Abstimmung und Beteiligung der Stadt möglich. Im Weiteren geht sie auf die textlichen Festsetzungen sowie die Herleitung der örtlichen Bauvorschriften ein.

Der stellvertretende Vorsitzende bedankt sich bei Frau große Austing und bitte die Ausschussmitglieder um Nachfragen und Wortbeiträge.

Auf Nachfrage von Ratsherrn Pieper, bestätigt Frau große Austing, dass Garagen und sonstige bauliche Anlagen in Form von Gebäuden außerhalb der nicht überbaubare Grundstücksflächen nach dem Vorentwurf des Bebauungsplanes nicht zulässig sein.

Ratsfrau Eilers gibt die Kleinteiligkeit der Bauvorschriften zu Bedenken. Insbesondere geht sie hier auf die vorgeschlagene Gestaltung der Gauben ein, die ihrer Meinung nach zu detailliert sei.

Frau große Austing entgegnet, dass mit dieser örtlichen Bauvorschrift untypische Arten von Gauben ausgeschlossen werden sollten.

(Anmerkung der Verwaltung: Dem Verwaltungsausschuss wird vorgeschlagen, die angesprochene örtliche Bauvorschrift ersatzlos zu streichen.)

Ratsherr Kroon bedankt sich für den Vortrag und erläutert, dass mit diesem Vorentwurf viele stadtbildprägende Elemente in die Planung eingeflossen seien. Nun sei es an der Zeit, in das offizielle Beteiligungsverfahren einzutreten. Er zeigt sich erfreut, dass eine Regelung hinsichtlich der Häusings gefunden wurde.

Ratsherr Schmidt-Berg erläutert, dass ein Vorabversand der Präsentation hier angebracht gewesen sei, um den durchaus umfangreichen Informationen besser folgen zu können.

Diesbezüglich führt Herr Leffers aus, dass diese Ansicht geteilt werde, jedoch sei der Verwaltung ein frühzeitiger Versand der Unterlagen aufgrund der Zuarbeit externer Dienstleister nicht immer möglich.

Ratsherr Lukoschus spricht sich dafür aus, das Verfahren strukturiert aufzubauen und die Bürgerinnen und Bürger auf die Planung explizit hinzuweisen. Insbesondere sollte der zeitliche Ablauf des Bauleitplanverfahrens dargestellt werden.
 


Beschlussvorschlag den Verwaltungsausschuss:

Das Protokoll des Gestaltungsbeirates wird zur Kenntnis genommen.

Den Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt.

Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage im Rathaus öffentlich ausgelegt werden.
 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.