Bürgerinformationssystem
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Beschlussvorschlag:Das Protokoll des Gestaltungsbeirates wird zur Kenntnis genommen. Den Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt. Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt. Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage im Rathaus öffentlich ausgelegt werden.
Sachverhalt:Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.05.2022 beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, Kontakt mit dem Beirat für Baukultur zur weiteren fachlichen Beratung aufzunehmen. Die Sitzung des mobilen Gestaltungsbeirates fand am 08.06.2022 statt. Herr Frank Pantel, Sprecher des Beirates, hat in der Sitzung des Bauausschusses vom 28.08.2022 über den Verlauf sowie über die Ergebnisse der Beiratssitzung berichtet sowie Hinweise für die weitere gestalterische Ausrichtung im Bebauungsplan W5 geben. Das entsprechende Protokoll der Sitzung des Gestaltungsbeirates wurde den Fraktionen zur weiteren inhaltlichen Beratung und Auseinandersetzung zur Verfügung gestellt. Zur Information ist das Protokoll sowie der Beschlussauszug der Bauausschusssitzung als Anlage beigefügt.
Darüber hinaus wurde eine erneute informelle vorgezogene Bürgerbeteiligung im Zeitraum vom 13.07.2022 bis 28.07.2022 durchgeführt. Neben der Einsichtnahme im Rathaus wurde Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Es bestand ebenfalls die Möglichkeit, die Unterlagen über die Internetseite der Stadt Westerstede einzusehen und Stellungnahmen abzugeben. Die entsprechenden Unterlagen sind auch weiterhin bis zum Satzungsbeschluss unter www.westerstede.de > Rubrik Rathaus&Poltik > Aktuell > Bauleitplanung, veröffentlicht.
Während der erneuten informellen vorgezogenen Beteiligung ist eine Stellungnahme eines Gewerbetreibenden eingegangen. Hier wurde vorgeschlagen anstatt einer Traufhöhe von 8,00m in der Zone 3, eine Traufhöhe von 9,00m festzusetzen, damit ein möglicher Anbau an die vorhandenen Traufhöhen anschließen kann. Der Stellungnahme kann aus städtebaulicher Sicht gefolgt werden.
Über die eingegangene Stellungnahme hat das Planungsbüro Diekmann-Mosebach & Partner, Rastede, eine Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen erstellt, die in der Sitzung vorgestellt wird.
Da die Planungsrahmenbedingungen nach Durchführung zweier informeller vorgezogenen Bürgerbeteiligungen und der Sitzung des Gestaltungsbeirates verfestigt sind, schlägt die Verwaltung vor, nunmehr das Beteiligungsverfahren nach dem Baugesetzbuch in Form der üblichen frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Das Planungsbüro wird den Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Sitzung präsentieren.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Anlage/n:Protokoll der Sitzung des Gestaltungsbeirats Beschlussauszug Bauausschuss August 2022 Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen der erneuten vorgezogenen informellen Bürgerbeteiligung
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