Bürgerinformationssystem

Auszug - Bebauungsplan Nr. 66 D - Erweiterung Industriegebiet Moorburg - im Verfahren nach § 13a BauGB- Aufstellungsbeschluss - Festlegung des Beteiligungsverfahrens  

 
 
Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 29.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:56 Anlass: Sitzung
Raum: Saal auf dem Jaspershof
Ort: Zum Stiftungspark 27, 26655 Westerstede
22/1366 Bebauungsplan Nr. 66 D - Erweiterung Industriegebiet Moorburg - im Verfahren nach § 13a BauGB- Aufstellungsbeschluss - Festlegung des Beteiligungsverfahrens
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der stellvertretende Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 22/1366 und bittet Herrn Hinrichs um weitere Erläuterungen.

Herr Hinrichs zeigt anhand eines Lageplanes sowie einer Ideenskizze des Vorhabenträgers die beabsichtigte Arrondierung das Gewerbe- und Industriegebietes Leerer Straße. Zur Gebietsabstufung sei ein eingeschränktes Gewerbegebiet mit einer maximalen Traufhöhe von 7,00 Meter und einer maximalen Gebäudehöhe von 12,00 Meter angedacht. Zu der Wohnbebauung Zu den Wiesen werde eine Eingrünung vorgeschlagen.

Ratsherr Diers erkundigt sich, ob weitere Pläne des Vorhabenträgers vorlägen.

Herr Leffers verneint dies und fügt hinzu, dass eine Planzeichnung des Vorentwurfes zur nächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses bereitgestellt werde.

Ratsherr Töpfel ergänzt, dass er vom Eigentümer der Wohnbebauung Zu den Wiesen erfahren habe, dass dieser sich mit der gewerblichen Entwicklung einverstanden zeige.
 


Beschlussvorschlag den Verwaltungsausschuss:

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 66 D - Erweiterung Industriegebiet Moorburg - im Verfahren nach § 13a BauGB wird beschlossen. Der Flächennutzungsplan wird im Zuge der 136. Berichtigung angepasst.

 

Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt.

Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage im Rathaus öffentlich ausgelegt werden.
 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.