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Beschlussvorschlag:Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 66 D - Erweiterung Industriegebiet Moorburg - im Verfahren nach § 13a BauGB wird beschlossen. Der Flächennutzungsplan wird im Zuge der 136. Berichtigung angepasst.
Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt. Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage im Rathaus öffentlich ausgelegt werden.
Sachverhalt:Der Eigentümer des Grundstücks Vosskamp 1, Moorburg, hat Interesse an einer weiteren Bebauung des östlich gelegenen Grundstücks bekundet, das bereits durch eine von der Stadt durchgeführte Grundstücksbereinigung/-arondierung unter Einbindung der städtischen Gremien schon in seinem Eigentum steht. Geplant sei der Neubau eines Hallengebäudes mit einem Verwaltungstrakt sowie die Erweiterung der Bestandsimmobilie Vosskamp 1. Für das betreffende Grundstück des Neubaus existiert kein Bebauungsplan; es ist jedoch aufgrund seiner Lage im unmittelbaren Anschluss an den Bebauungsplan Nr. 66 gewerblich vorgeprägt. Aus Sicht der Verwaltung sollte hier zur gewerblichen Weiterentwicklung des bestehenden Industriegebietes die Bebauungsplanaufstellung beschlossen werden. Als Art der baulichen Nutzung wird ein Gewerbegebiet vorgeschlagen, um eine Gebietsabstufung vom Bebauungsplan 66 mit einem eingeschränkten Industriegebiet zur angrenzenden Wohnnutzung „Zu den Wiesen“ zu erreichen, was lärmtechnische Vorteile hat. Die übrigen Festsetzungen orientieren sich an dem Bestandsbebauungsplan; es wird jedoch zusätzlich eine Höhenbegrenzung von 12m für bauliche Anlagen festgesetzt. Insbesondere die zweigeschossige Bauweise hat sich bei Realisierung von gewerblichen Verwaltungsgebäuden in „einfacherer“ Bauweise als durchaus praktikabel herausgestellt und sollte beibehalten werden; der unlängst beschlossene Bebauungsplan Nr. 66 B, Industriegebiet Zum Herrenberg, weist ebenfalls eine zweigeschossige Bauweise aus. Der im Ursprungsbebauungsplan eingeplante Grünstreifen sollte zur besseren Ausnutzung der Grundstücke überplant werden, sodass eine durchgängige überbaubare Grundstücksfläche entsteht. Zur neuen Abgrenzung zu der Wohnnutzung „Zu den Wiesen“ wird vorgeschlagen neben einem 3m nichtüberbaubaren Bereich eine 5m breite Grünfläche mit Anpflanzgebot festzusetzen. Die Erschließung der neuen Gewerbeeinheit erfolgt privatrechtlich über das Grundstück Vosskamp 1; die Entwässerung ist durch den Vorhabenträger nachzuweisen. Im Bebauungsplan wird die 20m breite Bauverbotszone der Landesstraße übernommen. Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung ohne zusätzliche Außenbereichsflächen in Anspruch zu nehmen und kann nach Auffassung der Verwaltung im Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden, was mehrere verfahrensrechtliche Vereinfachungen ermöglicht. So kann u.a. der Flächennutzungsplan im Zuge einer Berichtigung angepasst werden und muss nicht in einem zusätzlichen Bauleitplanverfahren geändert werden. Es wird gebeten, den Aufstellungsbeschluss zu fassen. Die Verwaltung schlägt ebenfalls vor, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange frühzeitig über die Ziele der Planung zu informieren.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Der Vorhabenträger trägt die Kosten des Verfahrens.
Anlage/n:
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