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Auszug - Richtlinie für die Überlassung von städtischen Schulräumen und Schuleinrichtungen für schulfremde Zwecke  

 
 
Sitzung des Schulausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Schulausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 09.05.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
21/1136-01 Richtlinie für die Überlassung von städtischen Schulräumen und Schuleinrichtungen für schulfremde Zwecke
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
21/1136
Federführend:Amt für Bildung und Leben Bearbeiter/-in: Witte, Vievien
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage 21/1136-1.

Frau Pottek berichtet, dass es sich bei der anzupassenden Richtlinie lediglich um die Nutzung von Schulräumen und Einrichtungen für schulfremde Zwecke handele. Andere städtische Einrichtungen, wie zum Beispiel die Sporthallen oder der Jaspershof, seien von dieser Richtlinie nicht erfasst. Für diese seien eigene Regelungen getroffen worden. Sie führt weiter aus, dass Vereinbarungen und Verträge die bereits geschlossen worden seien, wie zum Beispiel mit der KVHS, der Musikschule, dem Archiv Ocholt, der Ferienbetreuung oder dem Modellbauclub, ihre Gültigkeit weiterhin behielten.

Sie berichtet weiter, dass die Kommunen als Schulträger erforderliche Schulanlagen zu errichten, mit der notwendigen Einrichtung auszustatten und ordnungsgemäß zu unterhalten hätten. Eine Bereitstellung von Schulräumlichkeiten für außerschulische Zwecke, egal welcher Art, gehöre nicht zu den Pflichtaufgaben und sei eine rein freiwillige Leistung der Kommune. Wenn man diese freiwillige Leistung anbieten möchte, müsse der reibungslose Schulbetrieb immer oberste Priorität haben. Grundsätzlich seien dann bei einer Nutzung das Neutralitätsgebot sowie der Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten. Die Stadt Westerstede habe diesbezüglich bisher die Philosophie vertreten, dass Schulräume auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollen. Um eine Nutzung einheitlich und transparent zu regeln, wurde daher bereits im Jahr 2008 eine Richtlinie erstellt. Da sich Schule und Gesellschaft jedoch in den vergangenen Jahren extrem verändert hätten und auch in den kommenden Jahren noch weiter verändern werden, sei die Verwaltung vom Schulausschuss beauftragt worden, die bestehende Richtlinie zu überarbeiten. Zu berücksichtigen sei, dass die Ganztagsbeschulung zu einer immer schwieriger werdenden Vereinbarkeit mit anderen Nutzer führe. Auch zu beachten sei der Mehraufwand für städtisches Personal wie Reinigung, Verwaltung und Hausmeisterdienste. Auch im Zuge der Digitalisierung und der damit einhergehenden hochpreisigen Ausstattung werde eine generelle Nutzung der Schulräume durch schulfremde Personen problematisch. Auch erforderliche Sanierungsarbeiten sowie Brandschutz- und andere haftungsrechtliche Regelung ließen eine Drittnutzung nur begrenzt zu. Festzustellen sei, dass sich die Nutzungsanfragen nach Auslaufen der Corona-Sonderregelungen spürbar verstärkt haben.

In die neu erarbeitete Richtlinie sei daher zunächst die Regelung aufgenommen worden, dass in den Ortsteilen, in denen Veranstaltungsräume wie zum Beispiel Dorfgemeinschaftshäuser vorhanden sind, diese vorrangig zu nutzen seien. Erst sofern dies nicht möglich sei, weil die Räumlichkeiten zu klein oder vor Ort kein Dorfgemeinschafts- oder Vereinshaus vorhanden seien, solle auf Schulräumlichkeiten zurückgegriffen werden können.

Hierfür würden zukünftig nur konkret benannte Räumlichkeiten in der Brakenhoffschule, dem Gymnasium, der Oberschule sowie der Schule Ocholt zur Verfügung gestellt werden. Räume in anderen Schulen sollen für eine außerschulische Nutzung grundsätzlich nicht zur Verfügung gestellt werden. Die in der Anlage 1 der Richtlinie aufgenommenen Räumlichkeiten seien entsprechend im Vorfeld mit den jeweiligen Schulleitungen abgestimmt worden. Ferner seien haftungs- und brandschutzrechtliche Ausführungen sowie allgemeine Sicherheitsbestimmungen aufgenommen und die Nutzungsentgelte entsprechend an die des Jaspershofes angepasst worden, um hier keine Konkurrenzsituation entstehen zu lassen.

Die neue Richtlinie enthielte jedoch noch zwei Diskussionspunkte. Zum einen seien zukünftig außerschulische Übernachtungen ausgeschlossen. Dies wirke sich insbesondere auf die bislang übliche Probewoche des Jungen Philharmonischen Orchesters Niedersachsen e. V. (JPON) am Gymnasium aus. Hier sei gegenüber dem JPON seit bereits mindestens Mai 2022 mehrfach kommuniziert worden, dass eine Überarbeitung der Richtlinie bevorstünde und eine Übernachtung in Unterrichtsräumen zukünftig voraussichtlich nicht mehr möglich sei. Auf alternative Übernachtungsmöglichkeiten innerhalb des Stadtgebietes sei das JPON ebenfalls frühzeitig hingewiesen worden. Eine Nutzung von Schulräumen zu reinen Übungszwecken hingegen sei auch nach der neuen Richtlinie unproblematisch und wurde dem JPON weiterhin angeboten. Der Verein habe darum gebeten, diese Entscheidung zu überdenken. Der hierzu ergangene umfangreiche Schriftverkehr liege den Ausschussmitgliedern vor.

Zum anderen habe die Freie Ampel einen Änderungsantrag gestellt, künftig auch Wählergemeinschaften und Parteien in den Kreis der Nutzer aufzunehmen. Bisher sei eine solche Nutzung in Schulräumen nicht möglich, es sei denn, die Veranstaltung selbst hatte einen überparteilichen Charakter. Aus Sicht des Schulträgers mache dies auch weiterhin Sinn, denn Zweck der Schule sei die objektive Wissensvermittlung und Persönlichkeitsförderung. Schulen würden in der allgemeinen Wahrnehmung stets als Orte besonderer Neutralität verstanden, an denen parteipolitische Haltungen keine Rolle spielen sollten.

Der Passus, wonach überparteiliche Veranstaltungen zugelassen seien, eröffne die Möglichkeit politischer Bildung und Auseinandersetzung, verschließe aber eine gezielte Einflussnahme politischer Parteien. Politische Werbung bei Schulveranstaltungen oder auf dem Schulgelände sei während der Schulzeiten sogar ausdrücklich untersagt. Eine grundsätzliche Regelung, dass Veranstaltungen welcher Art auch immer, von Parteien generell nicht zugelassen werden solle, unterstreiche nur noch den besonders sensiblen Raum der Schule. Sicherlich sei es so, dass andere Schulträger, auch hier im Ammerland, anders entschieden hätten. Dort stünden jedoch andere außerschulische Räumlichkeiten kaum oder gar nicht zur Verfügung.

Ausschussvorsitzender Lukoschus stellt fest, dass die Anfrage des JPON grundsätzlich nichts mit der Entscheidung über die Änderung der Richtlinie zu tun habe und diese getrennt zu betrachten sei. Zu entscheiden sei zum einen über den vorliegenden Änderungsantrag der Freien Ampel und zum anderen über den Vorschlag der Verwaltung. Diese Feststellung findet die allgemeine Zustimmung der Ausschussmitglieder.

Ratsherr Kroon begründet den Antrag der Freien Ampel. Örtliche Wählergemeinschaften und Parteien seien bislang von einer Nutzung ausgeschlossen. Dies bedeute eine Diskriminierung. Für Wählergemeinschaften und Parteien sei die Not groß, geeignete und kostenfreie Versammlungsstätten zu finden. Die gastronomischen Betriebe würden ihr Angebot immer weiter einschränken und oftmals eine Nutzungsentschädigung verlangen. Ihm sei wichtig, zu betonen, dass die Parteien nicht in die Klassenräume der Schulen wollen. So sei zum Beispiel die Begrenzung auf die Nutzung des Forums an der Oberschule als Kompromiss denkbar. Auch eine überregionale Nutzung solle weiterhin ausgeschlossen bleiben.

Ratsherr Schmidt-Berg führt aus, dass die CDU dem Verwaltungsvorschlag folgen werde. Er halte es nicht für den richtigen Weg, Schulgebäude künftig für die Nutzung durch Wählergemeinschaften und Parteien zu öffnen. Ebenso sehe er es als nicht problematisch an, entsprechende, auch kostenfreie, Räumlichkeiten zu finden. Die Gastronomie vor Ort sollte gestärkt werden. Ihm sei wichtig, zu vermeiden einen Zugang für extreme Parteien für die Nutzung von Schulräumen zu schaffen. Diese sollten nicht die Möglichkeit haben, Schulen vor Ort zu nutzen. Auch halte er das Forum für nicht geeignet. Er werde den Änderungsantrag der Freien Ampel nicht zustimmen.

Ratsherr Gerdes schließt sich den Ausführungen des Ratsherrn Schmidt-Berg an. Auch er sehe genügend andere Versammlungsmöglichkeiten für örtliche Wählergemeinschaften und Parteien. Extremen Parteien sollte keine „Tür“ für die Nutzung von Schulräumen geöffnet werden.

Ratsherr Eilers führt aus, dass er den Änderungsantrag unterstütze. Die Öffnung von Schulen für örtliche Wählergemeinschaften und Parteien sei ein wichtiges Signal zur Unterstützung des Ehrenamtes.

Ratsherr Kroon nimmt noch einmal zum Änderungsantrag der Freien Ampel Stellung und beantragt, den vorliegenden Beschlussvorschlag wie folgt zu ergänzen:

Ergänzung nach Satz 3 des § 1 Absatz 1: Zur Sicherung der demokratischen Arbeit in Westerstede ist dabei das Forum der Oberschule von § 1 Absatz 1 Satz 3 für die Durchführung von Mitglieder- und Aufstellungsversammlungen der Westersteder Ortsverbände der politischen Parteien und Wählergemeinschaften ausgenommen. Diese Ausnahme gilt allerdings nicht zwei Monate vor jeglichen Wahlen, Abstimmungen oder Entscheiden.

Weitere Wortmeldungen erfolgen nicht.

Der Ausschussvorsitzende lässt sodann über den von Ratsherrn Kroon vorgetragenen Änderungsantrag abstimmen:

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen =  5

Nein-Stimmen = 8 

Der Änderungsantrag der Freien Ampel ist somit mehrheitlich abgelehnt worden.

Sodann lässt der Ausschussvorsitzende über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen:   
 


Beschluss:
Dem Verwaltungsausschuss wird vorgeschlagen:

Die Richtlinie für die Überlassung von städtischen Schulräumen und Schuleinrichtungen für schulfremde Zwecke wird beschlossen und tritt zum 01.07.2023 in Kraft.


Abstimmungsergebnis:


Ja-Stimmen =  11

Nein-Stimmen = 2

Dem Beschlussvorschlag wurde somit mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen zugestimmt.